Hartz IV: Bundesagentur hält Datenschutz ein?

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Bundesdatenschutzbeauftragter stellt sich hinter die Bundesagentur für Arbeit: Digitalisieren von Briefen verstoße nicht grundsätzlich gegen die Datenschutzrichtlinien. Allerdings wurde auf zahlreiche datenschutzrechtliche Mängel hingewiesen.

(27.06.2010) Wie bereits berichtet, will die Bundesagentur für Arbeit (BA) ab September 2010 in einem Pilotprojekt Briefe die an die Arbeitsagenturen gerichtet sind, von Hartz IV Betroffenen digitalisieren. Dazu wolle man Briefe bei der Post öffnen und eingescannen lassen, um diese dann in digitaler Form an die Arbeitsagentur weiter zu versenden. Das Projekt soll zunächst in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen starten und danach bundesweit ausgeweitet werden. In einer Anfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten wurde auf diesen Eingriff der BA in die Privatsphäre von Sozialleistungssempfängern hingewiesen. Dieser hat nun reagiert und bestätigt, von diesen Planungen gewußt zu haben.

Aufgrund der zahlreichen Medienberichterstattung hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die vereinbarten Verträge mt der Deutschen Post AG zusenden lassen. In einer "ersten Durchsicht der Verträge" hätten sich "keine gravierenden Mängel ergeben". Allerdings seien "noch Konkretisierungen der technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen erforderlich". So sollten die Daten "ausschließlich verschlüsselt gespeichert und übertragen werden", so Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar. Ein weiterer Mangel ist aus Sicht des Datenschutzbeauftragten, dass es keine "konkrete Vorgaben bei der Entsorgung der geöffneten Briefe" gebe. Allerdings gehe man davon aus, dass die BA "diesen Forderungen Rechnung tragen wird". Man werde weiterhin das Verfahren "kritisch begleiten" und bei Inbetriebnahme eine Überprüfung durch führen , so der Bundesdatenschützer.

Die Bundesagentur dementierte in einer aktuellen Pressemitteilung, dass Hartz IV-Bezieher betroffen wären. Zunächst wolle man Kindergeld-Anträge sowie die Anträge von Arbeitslosengeld I Beziehern digitalisieren. Allerdings, so die BA, werden zukünftig auch die Anträge bzw. Briefe von Hartz IV Betroffenen bei der Post eingescannt. Gegenüber dem Bundesdatenschützer habe man versichert, dass Betroffene vor Beginn des Pilotprojektes informiert werden. Personen, die an diesem Projekt nicht teilnehmen wollen, "stehe es frei die Briefe weiterhin an die BA-Hausanschrift und nicht an die spezielle Großempfängerpostleitzahl zu adressieren. "Die Öffnung, Sichtung und Steuerung des Schriftgutes soll in diesen Fällen weiterhin durch die BA erfolgen."

Inzwischen kritisierte Jan Korte, Vorstandsmitglied der LINKEN, das Vorhaben der Bundesagentur für Arbeit. "Was die BA vollmundig als "Fünf richtige für ihre Briefe" ankündigt, ist eine komplette datenschutzrechtliche Niete." Der Linkspartei-Politiker Korte fügte an, "Wer mit hochsensiblen Daten so fahrlässig umgehen will, wie es die Bundesagentur für Arbeit offenbar plant, verabschiedet sich endgültig von Datenschutz und Grundrechten." Korte forderte Landesdatenschützer in Thüringen und Sachsen-Anhalt auf, das Projekt zu unterbinden und alle weiteren Planungen dafür zu stoppen. (sb)

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