Hartz IV Bescheid als Erpressung

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13.09.2011

Nach Informationen des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) droht das Jobcenter des Landkreises Dahme-Spreewald per Hartz IV Bescheid den Betroffenen. In dem vorliegenden ALG II-Leistungsbescheid wird einer Familie vorsorglich schon einmal angedroht, dass eine weiterer Bezug der Leistungen der gesamte Familie davon abhänge, ob die Eltern „unbestimmten und vagen Verpflichtungen nachkommen“. Wie diese Verpflichtungen von den Betroffenen zu erfüllen sind, wird in dem Bescheid nicht gesagt.

Der Behördenwillkür ausgeliefert
Das ELO betrachtet den vorliegenden Bescheid als Erpressung und einen „Freifahrtschein“ für das Umgehen jeglicher gesetzlicher Regelungen. Mit anderen Worten, wer nicht alles kommentarlos hinnimmt und nicht das tut, was der Sachbearbeiter verlangt, dem werden nicht nur die eigenen Sozialleistungen gestrichen, sondern auch die der ganzen Familie. Im Dritten Reich nannte man eine solche Handhabe auch „in Sippenhaft nehmen“. Die Erwerbslosen-Initiative fordert angesichts eines solchen Vorgehens die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium dazu auf, derartige Textbausteine zu unterbinden. Statt dessen soll das Ministerium und die BA dafür sorgen, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern „die gesetzlichen Bestimmungen einhalten“.
Folgender Text wird an ALG II-Bezieher in dem brandenburgischen Landkreis versandt:
[…] „Leistungen werden nur dann weiter gewährt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das heißt beispielsweise, dass Sie – sich intensiv um einen existenzsichernden Arbeitsplatz bemühen – sich aktiv an allen Maßnahmen beteiligen, die dieses Ziel unterstützen – Ihren Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nachkommen, – der Einladungen des Jobcenters folgen.“ […]

„Beim Lesen eines solchen Schreibens fragt man sich, warum der Gesetzesgeber eigentlich ein so umfangreiches Sanktionssystem für Hartz IV-Bezieher geschaffen hat und die Bundesregierung diese erst im April erneut verschärft hat, wenn Jobcenter es sich so einfach machen können. Hier hängt es dann tatsächlich vom Goodwill eines Sachbearbeiters ab, ob jemand seine Möglichkeiten genutzt hat. Was er alles erfüllen muss bleibt völlig offen. Genau aber das ist höchstrichterlich den Jobcentern inzwischen mehrfach auferlegt worden“, sagte Martin Behrsing, Sprecher des ELO. Wahrscheinlich sind derlei Urteil in dem Landkreis noch nicht angekommen.

Bislang ist unbekannt, ob der Textbaustein ein Eigenprodukt der Behörde vor Ort ist oder die BA ein solches rechtswidriges Vorgehen angewiesen hat. Fakt ist, dass ein solcher Hartz IV Bescheid vor einem Sozialgericht kein Bestand hätte. Aber es verunsichert Betroffene, die sich einer Behördenwillkür ausgeliefert gesetzt fühlen. In dem benannten Landkreis ist die Erwerbslosenquote besonders hoch, weshalb ein solcher Hartz IV Bescheid zusätzlich die Menschen massiv unter Druck setzt. Update: Laut einer Leserzuschrift wird der Textbaustein auch im Landkreis Lüneburg (Niedersachsen) verwandt. (sb)

Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com

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