Argen im Zwickauer Land denunzieren Gegenwind e.V.?
(23.04.2010) Die ARGE Zwickau Stadt, ARGE Zwickau Land und die ARGE Chemnitzer Land können sich anscheinend nicht mit Beiständen anfreunden, die gemäß § 13 Abs. 4 SGB X jedem Hilfebedürftigen zustehen. Da es stets Schwierigkeiten mit den ARGEn gibt, wenn Beistände dabei sind, das geht vom zurückweisen, die Anzahl begrenzen, bis zum Hausverbot für Beistände, weil sie nicht wollen, dass man ihnen in die Karten schaut und zudem noch das gute Recht der Hilfebedürftigen durchsetzt, werden keine Wege und Mittel gescheut, dies auch durchzusetzen.
So haben die drei ARGEn den Verein Gegenwind e.V. bei der Anwaltskammer Sachsen denunziert. Der Verein würde mit den Beistandsschaften und in einigen wenigen Fällen auch als Beistand vor Gericht, wobei die Beistandsnehmer stets Vereinsmitglieder waren, Rechtsdienstleistungen erbringen.
Dabei hat der Verein gegenüber den ARGEn stets betont, wenn es zu Auseinandersetzungen kam, dass der Verein nur der Vermittler der Beistände ist und die Hilfebedürftigen sich die Beistände selbst und frei aussuchen dürfen. Dabei muss es sich nicht zwingend um Vereinsmitglieder handeln. Dabei ist dieser Sachverhalt auch dem Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herrn G., mit Schreiben vom 17 August letzten Jahres zur Kenntnis gegeben worden.
In dem Schreiben heißt es:
„Letztendlich ist es dann aber doch eine ganz private Angelegenheit der Personen, die als Beistände mit Betroffenen mitgehen. Nicht zuletzt hängt es auch nicht unwesentlich von dem Betroffenen ab, welchen Personen er sein Vertrauen schenkt. Es muss nicht zwingend ein Mitglied unseres Vereins sein. Unserem Verein obliegt dabei nur die reine Vermittlung eines oder mehrerer Personen, die dann als Beistände fungieren.“
Beim SG waren es stets Vereinsmitglieder die um einen Beistand nachgesucht hatten und die Beistände wurden auch vom Vorsitzenden Richter zugelassen. Bei einer Verhandlung war sogar der Vorsitzende Richter froh, wie er uns am Ende der Verhandlung bestätigte, dass Beistand mit anwesend war. Hier soll offensichtlich der Feldzug gegen den Verein Gegenwind e.V. weitergeführt und eine neue Runde mit Denunziation und Verleumdung eingeläutet werden, da die bisherigen Anzeigen und andere Maßnahmen nicht gefruchtet haben. Derzeit wird vom Verein geprüft, inwieweit Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die drei ARGEn gestellt wird. (Pressemeldung Gegenwind e. V.; v.i.s.d.P.; Hans-Jürgen Reglitzki)
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