Hartz IV: BA schafft nur Dauerarbeitslosigkeit

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Bundesanstalt für Arbeit schafft nur Dauerarbeitslosigkeit
Eine Leserzuschrift von Werner

Bereits als ich noch Student war, ist meine Familie und meine Berufsausbildung durch die Bundesanstalt für Arbeit in die vorsätzlich in die Obdachlosigkeit gebracht worden, indem meine Frau die damals ein kleines Baby hatte und Arbeitslosenhilfe bezog, trotz Abmahnungen durch uns mehrfach zu Terminen bestellt wurde die bereits bei Erhalt der Schreiben der Bundesanstalt abgelaufen waren. Dennoch hat die Bundesanstalt damals rechtswidrig die Arbeitslosenhilfe meiner Frau gestrichen. Hierdurch sind wir das erste Mal obdachlos geworden und ich konnte mein Studium nach dem Vordiplom nicht an der Universität fortsetzen, da ich BAFÖG erhielt und wegen der Unterbrechung durch die Obdachlosigkeit und meine Erwerbstätigkeit die ich aufnehmen musste kein BAFÖG weiter gezahlt werden musste.

Letztlich stellte das Sozialgericht, das dieses Machenschaften der Bundesanstalt schon kannte fest, das der Entzug der Arbeitslosenhilfe meiner Frau unrechtmäßig war, aber mein Studium und unsere Wohnung war verloren und es trat bis heute eine Dauerarbeitslosigkeit ein. Nun vor wenigen Wochen hat die Arge also auch die Bundesanstalt uns erneut in die Obdachlosigkeit getrieben. Unsere Mietwohnung war versteigert worden und die Arge hat trotz Aufforderung dann keine Miete an die neuen Eigentümer gezahlt, da diese kein Interesse an Mietzahlungen hatten sondern die Wohnung weiter verkaufen wollen. Trotz dann erfolgter Räumungsklage wegen der Nichtzahlung der Miete durch die Arge und ständige Aufforderung hat die Arge keine Miete mehr gezahlt die bis zum Erwerb durch die neuen Eigentümer stets gezahlt wurde, sodass wir nun erneut geräumt werden und nachdem wir bereits in die lebenslängliche Dauernotlage getrieben wurden nun ein weiteres mal die Obdachlosigkeit droht. Nach meinen Erfahrungen ist dringend erforderlich das Gesetze erlassen werden, die die verantwortlichen Mitarbeiter mit hohen Geld – und Haftstrafen bedrohen wenn derartigen Machenschaften wissentlich und vorsätzlich geschehen. (Eine Leserzuschrift von Werner, 07.06.2009)

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