Hartz IV: Arzt Praxisgebühren & Medikamente

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Arbeitslosengeld II Empfänger müssen Arzt Praxen Gebühren und Zuzahlungen von Medikamenten zahlen, allerdings nicht mit einer Befreiungsbescheinung

Grundsätzlich müssen auch Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger die hohen Praxisgebühren zahlen. Pro Quartal verlangen die Arzt Praxen 10 Euro Praxisgebühren von allen Bürgern, die gesetzlich Pflichtversichert sind. Es ist jedoch möglich sich eine Befreiungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Hierfür benötigt man jedoch besondere Hinweise, damit eine solche Befreiung ausgestellt werden kann.

Grundsätzlich wird hierfür- bei ALG II Empfängern- der Regelsatz des sog. Haushaltsvorstandes berechnet. Eine Befreiung der Arztgebühren findet dann statt, wenn man für Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres- Regelsatz- Einkommens überschritten hat. Dies entspricht einem Betrag von 83,28 Euro. Die Befreiung gilt dann für alle im Haushalt lebenden Personen, die auf das ALG II angewiesen sind. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sind ohne wenn und aber von den Praxisgebühren befreit, auch wenn der angegebene Betrag nicht überschritten worden ist. Für alle Kinder, egal ob Sozialleistungen gezahlt werde oder nicht, gilt diese Regelung. Chronisch kranke Menschen, die Sozialhilfe oder ALG II Empfänger sind, müssen bis zu ein Prozent des Jahreseinkommens zuzahlen.

Aber Achtung: Die Befreiung muss belegt werden
Damit man die Befreiung der Zuzahlung erwirken kann, muss man seine Zuzahlungen belegen können. Deshalb ist es wichtig, alle Quittungen (am Besten mit Stempel und Unterschrift) die bei Apotheken und Arztpraxen ausgegeben werden, entsprechend aufzubewahren. Diese werden dann der Krankenkasse vorgelegt.

Tipp: Wenn man im Berechnungsjahr über die zwei Prozent kommt, dann werden alle Kosten rückwirkend erstattet!

Zahnarzt & Zahnersatz
Grundsätzlich sind Sozialhilfe und ALG II Empfänger von der Zuzahlung von Zahnersatz und Zahnarztgebühren befreit. Allerdings werden nur die von der Krankenkasse bewilligten Kosten übernommen.