Hartz IV: Argen müssen PKV übernehmen

Lesedauer < 1 Minute

Urteil: Arbeitsagenturen müssen die Beiträge der privaten Krankenversicherung von Hartz IV-Beziehern übernehmen.

(15.07.2010) Werden Hartz IV-Bezieher nicht in die gesetzliche Krankenkasse übernommen und verbleiben weiterhin in einer privaten Krankenversicherung, so müssen die Arbeitsagenturen (Argen) die Beiträge im vollem Umfang übernehmen. Allerdings unter der Bedingung, dass Betroffene nicht unmittelbar vor dem Hartz IV-Bezug versicherungspflichtig waren. Das urteilte das Landessozialgericht Saarland (AZ: L 9 AS 15/09).

Das veröffentlichte Urteil betrifft allerdings nur diejenigen, die die unmittelbar vor den Leistungen des SGB II nicht versicherungspflichtig waren. Laut einer aktuellen Gesetzesregelung (seit erstem Januar 2009) werden sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Immer wieder weigern Argen die Kosten für die private Krankenversicherung im vollem Umfang zu übernehmen. Statt dessen werden nur die Kosten im Umfang einer regulären gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Den Rest müssen die Betroffenen selbst bezahlen. Auch der Bundesregierung ist dieser Umstand bekannt und kündigte unlängst an, diese Gesetzeslücke bald möglichst zu schließen.

Im vorliegenden Fall hatte ein ehemals selbstständiger Rechtsanwalt geklagt, der derzeit Leistungen nach dem SGB II bezieht und seine Tätigkeit als Anwalt nicht mehr ausüben kann. Die Arge weigerte sich den vollen Betrag der PKV-Krankenversicherung zu übernehmen. Lediglich den theoretische Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung übernahm die Arge. Der Kläger sollte den restlichen Betrag von 80 Euro im Monat von dem ALG II Regelsatz begleichen. Doch der Kläger bekam nun auch in der zweiten Instanz Recht zu gesprochen. So erklärten die Landes-Sozialrichter, die Leistungen müssten "zumindest so beschaffen sein, dass der gesetzlich festgelegte Hilfebedarf gedeckt ist". Als Folge der Finanzierungslücke dürften nicht existenzbedrohende Schulden anfallen.

Das Landessozialgericht verwies auch darauf, dass alle Bürger gesetzlich dazu verpflichtet seien, über eine Krankenversicherung zu verfügen. Außerdem sehe das Sozialgesetzbuch vor, dass freiwillig gesetzlich Versicherten die Kosten im vollem Umfang durch die Argen erstattet bekommen. Das müsse auch für PKV Versicherte gelten. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...