Trotz neuer Daten: Das Bundesarbeitsministerium verschleppt Hartz IV Erhöhung
Obwohl die Hartz IV Regelsätze deutlich erhöht werden müssten, zögert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Anhebung hinaus. Denn die aktuellen Berechnungsgrundlagen liegen bereits seit einiger Zeit vor. Dennoch werden die alten Zahlen verwendet, um Geld zu sparen.
Aus diesem Grund wies die Gegen-Hartz.de Redaktion daraufhin, einen Widerspruch gegen den derzeitigen Bescheid einzulegen. Dann sei ein „rückwirkender Anspruch“ überhaupt möglich.
Die Hartz IV Berechnung findet auf Grundlage der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe (EVS), die vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern alle fünf Jahre durchgeführt, statt. Die EVS liefert die Datengrundlage für die "Bemessung des regelsatzrelevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung", informiert das Bundesamt für Statistik. Relevant ist, was die einkommensschwächsten 20 Prozent aller Single-Haushalte verbraucht, die keine Hartz IV Leistungen beziehen. Neben Gegen-Hartz kritisieren auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ermittlung. Denn diese beziehen nicht die gestiegenen Kosten für Lebensmittel oder Strom mit ein.
Die momentanen Bescheiden werden also nach der EVS aus dem Jahre 2008 berechnet. Und damit ist der Regelsatz viel zu niedrig. Seit Oktober 2015 liegen dem Ministerium die neuen Daten aus dem Jahre 2013 vor. Dennoch kündigte das Arbeitsministerium an, eine Anpassung erst zum ersten Januar 2017 vorzunehmen. Damit spielt das Ministerium auf Zeit, um Geld zu sparen. Auf Kosten der Leistungsberechtigten. (sb)
Bild: BlueHour – fotolia
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