Hartz IV: 30 Stunden Woche unzulässig

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Bei 30 Arbeitswochstunden bleibt Hartz IV Empfängern keine Zeit mehr zur Jobsuche. Landessozialgericht kippt 30 Wochenstunden "Ein-Euro-Job".

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass Arbeitslosengeld II Empfängern genügend Zeit verbleiben muss, um sich eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle zu suchen. Der Kläger hatte zurecht darauf geklagt. Dem Kläger hatte die Arge im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung einen sog. Ein-Euro-Job für drei Monate angeboten. Der Kläger lehnte das Angebot ab und begründete, dass die Kosten die Mehraufwandsvergütung übersteigen würden. Zur Arbeitsstelle hatte der Mann zudem 45 Minuten hin und zurück je Strecke fahren müssen. Zudem bleibe keine Zeit mehr, um sich einen geregelten Job zu suchen. Wegen "Verweigerung" der sogenannten Arbeitsangelegenheit kürzte die Arge dem Betroffenen den ALG II Regelsatz um 30 Prozent.

Das Landesgericht Rheinland-Pfalz (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; AZ: L 3 AS 127/08) sah dies jedoch anders und urteilte, dass eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden plus 45 Minuten Wegstrecke entschieden zu viel ist. Der Mann, so das Gericht, hatte zurecht den Ein-Euro-Job abgelehnt. Die Arbeitsuche erfordert genügend Zeit, um sich offene Stellen durch das Lesen von Jobangeboten, das Schreiben von Bewerbungen, Vorsprachen bei perspektivischen Arbeitgebern und das Aufsuchen der Agentur für Arbeit zu bemühen. (09.07.2008)

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