Hartz IV: 13Jährger wird vom Jobcenter abgemahnt

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Jobcenter macht keinen Halt vor Kinder

28.12.2015

Weihnachten ist für die alleinerziehende Mutter Gabriele D. keine wirklich schöne Zeit. Denn die zweifache Mutter ist mit ihren beiden Kindern Yves (13) und Kira (22) auf Hartz IV angewiesen. Im Monat stehen der Familie 1400 Euro minus der 750 Euro Miete stehen zur Verfügung. Fallen weitere Kosten an, die im Alltag nicht entstehen, fallen diese schwer zur Last. Vor allem dann, wenn sie aus langer Vorzeit stammen. Das Jobcenter erhob im August diesen Jahres nämlich eine Forderung von 87,17 Euro gegen Mutter (60,12 Euro) und auch gegen den erst 13-jährigen Sohn (27,05 Euro) für eine überschüssige Praktikumsvergütung der Tochter. Im vergangenen Jahr hatte die große Tochter zwischen November 2014 und Februar 2015 eine Praktikumsstelle in einem Wohnheim für Behinderte angenommen. Für ihre Hilfe bekam sie eine monatliches Taschengeld von 140 Euro.

Ein Betrag, dass das Jobcenter zum Glühen bringt. Denn nur bis 100 Euro sind Praktika-Vergütungen anrechnungsfrei. Alles was darüber liegt, wird auf die laufenden Hartz IV Leistungen angerechnet. „Wir haben den Umstand, dass sie in der Einrichtung mehr als 100 Euro verdient, sofort dem Jobcenter gemeldet, doch erst elf Monate später kam ein Bescheid darüber, dass sie zu viel verdient hätte und wir dafür Forderungen an ein Inkassobüro zu begleichen hätten“, berichtet Gabriele Doe der Westdeutschen Zeitung. Doch damit nicht genug, das Jobcenter macht keinen Halt vor minderjährige Kinder. Der dreizehnjährige Sohn wurde von der Behörde als Schuldner angeschrieben. Im Beamtendeutsch wurde der Sohn quasi bedroht. „Am schlimmsten fand ich nicht die Tatsache, dass der Bescheid vom Jobcenter so spät kam, sondern dass mein Sohn namentlich in dem Bescheid vom Jobcenter dazu aufgefordert worden ist, Gebühren in Höhe von 27,05 Euro zu zahlen“, sagt Gabriele Doe dem Blatt.

Die Mutter, die aufgrund einer Schilddrüsenerkrankung nicht mehr arbeitsfähig ist, legte Widerspruch ein und wandte sich an einen Anwalt für Sozialrecht. Bis Mitte Oktober ließ sich die Hartz IV-Behörde Zeit, um dann gleich zwei Bescheide zuzustellen. Das Jobcenter ließ nicht locker: „Diese waren sowohl an mich als auch an meine Tochter adressiert, in beiden Schreiben wurden mein Sohn und ich erneut aufgefordert, die insgesamt 87,17 Euro zu zahlen“, berichtet Gabriele Doe. Nun soll die Familie als Bedarfsgemeinschaft insgesamt 174,43 EUR zahlen. Damit hat sich der Betrag verdoppelt. Warum das so ist? Das Jobcenter wiegelt ab, das sei eben so, man hätte den Betrag ja auch gleich zahlen können. Und so gibt die Familie nun nach und überweist schnell den Betrag, um nicht völlig zu verzweifeln. Ein Kalkül, dass das Jobcenter mit einrechnet?