Von vielen Mietern unbemerkt ist zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer-Reform in Kraft getreten und nahezu alle Kommunen haben auch die Hebesätze erhöht, was für viele – teils erheblich – steigende Nebenkosten bedeutet, denn Vermieter können die Grundsteuer voll auf die Mieter umlegen.
Vielfach wurden zum 1. Januar 2025 von den Kommunen auch die Kosten für Abwasser und Müllentsorgung um 10 Prozent und mehr erhöht.
Viele Mieter werden das jedoch erst Ende 2026 auf ihrer Betriebskostenabrechnung merken.
Neue Grundsteuer verteuert Wohnkosten deutlich
Die Grundsteuer ist eine der größten Einnahmequellen für Kommunen und diese haben oft – teils erhebliche – finanzielle Probleme. Hinzu kommt die zum 01.01.2025 durch die Grundsteuer-Reform erfolgte Neubewertung der Grundstücke nach Wohnlage.
Eigentlich sollte eine dadurch eintretende Erhöhung der Grundsteuer durch eine Änderung bei der Berechnung kompensiert werden. Erste von den Kommunen verschickte Grundsteuerbescheide zeigen jedoch bundesweit, dass dies gerade in beliebten Wohnlagen oder Innenstadtnähe nicht wirkt. Eigentümer berichten dort teils von einer Verzehnfachung ihrer Grundsteuer.
Aber auch für Mieter in einfachen Wohnlagen wird 2025 die Belastung durch die Grundsteuer steigen, da die Kommunen Geld brauchen.
Wohnkostenlücke bei Bürgergeldempfängern
Obwohl die Grundsteuer zu den Nebenkosten gehört, ist keineswegs sicher, dass die Jobcenter diese Kostenerhöhungen auch mittragen.
Grundlage dafür sind die sog. Angemessenheitsrichtlinien, in welchen die Kommunen festlegen, bis zu welcher Höhe sie Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten anerkennen.
Eigentlich müssten die Jobcenter diese Richtlinien den gestiegenen Kosten anpassen, doch praktische Erfahrungen aus 2 Jahrzehnten Hartz-IV belegten, dass dies in den allermeisten Fällen nicht passiert.
Stattdessen decken die Angemessenheitsrichtlinien in vielen Fällen nicht mal die Wohnkosten in einfachsten Wohnlagen, sodass Betroffene einen Teil ihrer Wohnkosten aus dem ohnehin knapp bemessenen Regelsatz zahlen müssen, was zu einer Wohnkostenlücke führt, die seit vielen Jahren regelmäßig von Sozialverbänden kritisiert und angeprangert wird.
Aus einer Antwort der Bundesregierung vom 05.08.2024 (Bt-Drs 20/12470) auf eine entsprechende Anfrage geht hervor, dass im Jahr 2023 rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften einen Teil ihrer Wohnkosten aus dem Regelsatz zahlen mussten, das entspricht einem Anteil von 12,2 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. Tendenz steigend.
Rund 400 Mio. Euro mussten Bürgergeldempfänger 2023 so für Wohnkosten aus ihrem Regelsatz selbst zahlen.