Grüne und SPD kündigen ihre Zustimmung zu den Hartz IV Gesetzesänderungen in einem Brief an die Bundeskanzlerin an, wenn die Bundesregierung zu Kompromissen bereit ist.
Grüne und SPD signalisieren der Bundesregierung, dass sie unter Umständen bereit wären, den geplanten Hartz IV Gesetzesänderungen im Bundesrat zu zustimmen. Anders als bei den Linken, die nach wie vor die Gesetzesänderungen im Ganzen ablehnen, könnten sich SPD und Grüne Kompromisse vorstellen. Allerdings müsste die Bundesregierung zahlreiche Änderungen in der Gesetzesvorlage vornehmen. In einem von SPD-Fraktionschef Steinmeier, den Grünen-Fraktionschefs Renate Künast und Jürgen Trittin und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) verfassten Brief an die Bundeskanzlerin, werden einige Vorraussetzung genannt, die zunächst im Vorfeld vollzogen werden müssen. Erst wenn diese Punkte umgesetzt werden, wollen beide Parteien ihre Zustimmung im Bundesrat geben. Kritisiert wird vor allem das von Ursula von Leyen (CDU) geplante Bildungspaket. Hier sollten einige wichtige Punkte verändert werden.
Zudem fordern beide Parteien indirekt einen gesetzlich geregelten und flächdeckenden Mindestlohn. In dem von Spiegel Online zitierten Brief an die Bundeskanzlerin heißt es, die Berechnung des Hartz IV Regelsatzes soll zukünftig "auch im Zusammenhang mit einem funktionierenden Arbeitsmarkt, auf dem existenzsichernde Löhne und Gehälter gezahlt werden" gesehen werden. Ferner kritisieren beide Parteien, dass sich die Bundesregierung nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gehalten hat. Erst wenn ein -wie von den Verfassungsrichtern gefordertes – "transparentes und nachvollziebares Verfahren" zur Ermittlung der Regelleistungen geschaffen wurde, solle die Höhe festegelegt werden. Für den SPD Vorsitzenden Sigmar Gabriel ist es nicht nachvollziebar, warum das Bundesarbeitsministerium "nicht wie sonst üblich die untersten 20 Prozent der Einkommensverhältnisse zur Berechnungsgrundlage nimmt, sondern die untersten 15 Prozent". Daher erwarten die beiden Parteien sowieso eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Ob die Bundesregierung den Eckpunkten folgen wird, ist fraglich. Eher kann davon ausgegangen werden, dass die Gesetzesänderungen "per Verordnung" zum ersten Januar 2011 umgesetzt werden, während der Entwurf im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss wandert. Bis dort eine Einigung erzielt wurde, können etliche Monate vergehen. (sb, 24.10.2010)
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