Ab dem 1. Juli 2024 tritt die Rentenanpassung in Kraft, die alle gesetzlichen Rentner, einschlieรlich alle Bezieherinnen und Bezieher der Witwenrente, betrifft.
Neben einer allgemeinen Rentenerhรถhung von 4,57 % gibt es fรผr bestimmte Gruppen einen zusรคtzlichen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 %. Doch wer genau hat Anspruch auf diesen Zuschlag?
Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knรถppel aus Halle erklรคrt die verschiedenen Anspruchsgruppen und erlรคutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Was bedeutet die Rentenanpassung konkret?
Zum 1. Juli 2024 wird die gesetzliche Rente fรผr alle Rentner in Deutschland um 4,57 % erhรถht. Diese Anpassung erfolgt gemรคร ยง 6 der Rentenwertbestimmungsverordnung.
Doch das ist nicht alles: Eine Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern, etwa drei Millionen Personen, erhalten zusรคtzlich einen Rentenzuschlag.
Dieser Zuschlag variiert zwischen 4,5 % und 7,5 % und ist Teil des Rentenbestandsverbesserungsgesetzes.
Welche Gruppe von Witwenrentnerinnen und Witwenrentner profitieren von dem Zuschlag?
Der Zuschlag betrifft Hinterbliebene, deren verstorbener Ehegatte, Lebenspartner oder eingetragener Lebensgefรคhrte zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat und vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze verstorben ist. Konkret profitieren drei Fallgruppen von diesem Zuschlag:
1. Fallgruppe: Vor 2019 verstorbene Rentenbezieher
Hierunter fallen Hinterbliebenenrentner, deren verstorbener Ehepartner vor 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezog und wรคhrend des Rentenbezugs verstorben ist.
Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Ehemann seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente erhielt und 2018 verstarb, hat Anspruch auf einen Zuschlag von 4,5 %, da die groรe Witwenrente vor 2019 begann.
2. Fallgruppe: Kombination von Alters- und Erwerbsminderungsrente
Hinterbliebenenrentner, deren verstorbener Partner vor seinem Tod eine Altersrente bezog und davor eine Erwerbsminderungsrente erhielt, die vor 2019 begann, fallen in diese Gruppe.
Ein Beispiel ist ein Witwer, dessen Ehefrau vor ihrem Tod eine Altersrente erhielt und seit 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezog. Dieser Witwer hat Anspruch auf einen Zuschlag von 7,5 %.
3. Fallgruppe: Hinterbliebenenrente vor 2019
Die dritte Gruppe umfasst Hinterbliebenenrentner, die zwischen 2001 und 2018 eine Rente erhielten und deren Ehepartner vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze verstorben ist.
Ein Beispiel hierfรผr ist eine Witwe, deren Ehemann 2014 im Alter von 50 Jahren verstarb, ohne zuvor eine Rente bezogen zu haben. Diese Witwe erhรคlt ab Juli 2024 einen Zuschlag von 7,5 % zu ihrer Witwenrente.
Was mรผssen Betroffene beachten?
Fรผr Betroffene, die Anspruch auf den Rentenzuschlag haben, wird ein separater Rentenbescheid ausgestellt. Dieser Bescheid ist unabhรคngig von der allgemeinen Rentenanpassung.
Der Rentenzuschlag wird als zusรคtzliche Rentenzahlung ausgewiesen und auf das Konto des Berechtigten รผberwiesen. Zwischen dem 10. und 20. Juli 2024 sollten Betroffene ihre Bankverbindung รผberprรผfen, um die genaue รberweisung zu sehen, die als โRentenzuschlagโ gekennzeichnet ist.