Pflegegeld: Pass auf bei der Selbstversorgung – es beeinflusst den Pflegegrad

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Das „Modul 4: Selbstversorgung“ ist wesentlich, wenn Ihr Pflegegrad eingestuft wird. Hier wird bewertet, wie gut Sie als Pflegebedürftiger alltägliche Aufgaben ohne fremde Hilfe bewältigen können – von Körperpflege bis zu Ernährung.

Da das Ausmaß der Selbstversorgung darüber entscheidet, wieviel Unterstützung Sie benötigen, spielt es massiv in die Einstufung Ihres Pflegegrades hinein.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Kriterien bei dieser Bewertung wichtig sind, wie eine eingeschränkte Selbstversorgung Ihren Pflegegrad beeinflusst und was Sie bei der Prüfung beachten müssen.

Das Modul 4

In diesem Modul wird beurteilt, in welchem Ausmaß Sie Aufgaben selbst erledigen können. Dazu zählen Lebensbereiche wie An- und Auskleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Hygiene. Je eingeschränkter Sie in diesen Bereichen sind, umso mehr Unterstützung brauchen Sie. Die Punkte, die Sie im Bereich Selbstversorgung bekommen, entscheiden maßgeblich über die Höhe der gezahlten Pflegeleistungen.

Was sind die Kriterien?

Der Gutachter überprüft Ihre Fähigkeiten zur Selbstversorgung. Bei Körperpflege geht es darum, ob Sie sich eigenständig waschen, duschen oder baden können.

Beim An- und Entkleiden wird geprüft, ob sie Kleidungsstücke eigenständig nutzen können. Bei Nahrungsaufnahme zeigen Sie, ob Sie selbstständig essen und trinken können. Bei Hygiene geht es darum, ob Sie selbstständig Zähne putzen und sich rasieren können, und auf der Toliette darum, ob Sie diese ohne fremde Hilfe nutzen.

Die Einschränkungen in diesen Bereichen werden mit Punkten versehen, und die Gesamteinschätzung fließt in die Bewertung des Pflegegrades ein. Pro Kriterium werden ein bis drei Punkte vergeben.

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Was bedeuten die Punkte?

Bei null Punkten benötigen Sie keine Unterstützung. Bei einem Punkt sind Sie überwiegend selbstständig, benötigt jedoch gelegentlich Unterstützung. Bei zwei Punkten sind Sie teilweise selbstständig und benötigt häufige Unterstützung. Bei drei Punkten sind Sie vollständig unselbstständig und brauchen ständige Unterstützung.

Je mehr Punkte Sie also im Modul Selbstversorgung erhalten, desto größer ist Ihr Pflegebedarf. Je höher der Pflegebedarf ist, desto höher ist der Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind die Pflegeleistungen und die finanzielle Unterstützung.

Wie können Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten?

Auf die Begutachtung sollten Sie sich sorgfältig vorbereiten, damit Sie die nötige Unterstützung und Finanzierung bekommen. Dafür sollten Sie erstens ein Pflegetagebuch führen. Dort können Sie festhalten, welche Aufgaben der Selbstversorgung Sie selbst bewältigen können und wo Sie Unterstützung benötigen.

Beschönigen Sie nichts

Vielen Betroffenen ist Ihre Unselbstständigkeit unangenehm und Sie stellen Ihre Einschränkungen besser dar als sie es in Wirklichkeit sind. Gegenüber dem Gutachter dürfen Sie das auf keinen Fall tun. Es ist notwendig, Ihre Situation realistisch darzustellen, damit Sie die nötigen Leistungen erhalten.

Erwähnen Sie Ihre Hilfsmittel

Manche machen den Fehler, dass Sie beim Gutachten nicht auf Hilfsmittel hinweisen, die Sie benutzen. Oft liegt das daran, dass diese Hilfsmittel für die Betroffenen derart zum Alltag gehören, dass Sie nicht auf die Idee kommen, sie zu erwähnen.

Das müssen Sie gegenüber dem Gutachter jedoch tun. Weisen Sie darauf hin, für welche Lebensbereiche Sie einen Gehstock oder eine Greifhilfe verwenden, ob Sie einen Duschstuhl oder einen besonderen Einstieg in die Badewanne benutzen. Denn solche Hilfsmittel zeigen, dass Sie Unterstützung benötigen.

Hilfe bei Nahrung und Hygiene

Manchen Betroffenen ist es peinlich, offen zu sagen, dass Sie Hilfe beim Toilettengang, Essen oder Trinken benötigen. Dem Gutachter gegenüber müssen Sie dies erwähnen. Denn nur so können Sie die wichtige Unterstützung erhalten.