FIFO-Prinzip: So kannst Du sparen mit dem P-Konto

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Wer sein Girokonto wegen laufender Vollstreckungsmaßnahmen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelt, hat damit in erster Linie den Lebensunterhalt gesichert.

Der monatliche Freibetrag schützt die Existenz und verhindert, dass das Konto am Monatsanfang sofort leergeräumt wird.

Für viele Betroffene stellt sich jedoch rasch eine zweite Frage: Kann man unter diesen Bedingungen überhaupt Rücklagen bilden, um größere Anschaffungen oder unvorhergesehene Ausgaben zu stemmen? Die Antwort lautet ja – aber nur innerhalb klarer gesetzlicher Leitplanken und mit einem guten Zeitmanagement.

Rechtsgrundlagen des Ansparens

Die Möglichkeit, nicht verbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto zu behalten, ist seit der Reform des Kontopfändungsschutzes im Dezember 2021 in § 899 der Zivilprozessordnung verankert.

Statt wie früher nur in den Folgemonat lässt sich ungenutztes Guthaben nun in die drei nächsten Kalendermonate übertragen.

Damit erhalten Schuldnerinnen und Schuldner mehr Flexibilität und können kleinere Reservebeträge aufbauen, ohne eine sofortige Pfändung befürchten zu müssen.

Die Rechtsprechung hat diese Regelung untermauert. Der Bundesgerichtshof stellte 2017 im Verfahren IX ZR 3/17 klar, dass Ausgaben stets zunächst mit dem ältesten geschützten Guthaben verrechnet werden. Das sogenannte First-In-First-Out-Prinzip (FIFO) gibt den Banken eine eindeutige Rechenregel vor und schafft Rechtssicherheit für Betroffene.

Der Grundfreibetrag 2025 im Überblick

Aktuell liegt der pfändungsfreie Grundbetrag, der jeder volljährigen Person auf dem P-Konto zusteht, bei 1 559,99 Euro pro Monat. Die Summe ergibt sich aus der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung des Bundesjustizministeriums und gilt seit 1. Juli 2025. Wegen der vorgeschriebenen kaufmännischen Rundung wird allgemein von 1 560 Euro gesprochen.

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Drei Monate Spielraum – so funktioniert das Übertragen

Das Gesetz sieht vor, dass nicht verbrauchtes Guthaben unterhalb des Freibetrags bis zum Ende des dritten darauffolgenden Monats zusätzlich geschützt bleibt. Wer also im Januar nur 1 000 Euro des Freibetrags benötigt, überträgt 560 Euro in den Februar, März und April. Läuft der April ab, fällt der Schutztopf aus Januar weg.

Mit jedem weiteren Monat verschiebt sich die Kette um einen Platz, sodass stets höchstens vier Monatsfreibeträge gleichzeitig unpfändbar sind – der laufende Monat plus die drei Vormonate.

Das FIFO-Prinzip in der Praxis

Die FIFO-Logik klingt abstrakt, ist aber leicht nachzuvollziehen, wenn man die monatlichen Buchungen beobachtet. Angenommen, Julia verfügt über den Grundfreibetrag und gibt in den ersten vier Monaten jeweils weniger aus als ihr zusteht. Ihr Bankprogramm rechnet jede Abbuchung zunächst gegen den ältesten Übertragungsrest.

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Erst wenn dieser Rest aufgebraucht ist, wird der aktuelle Monatsfreibetrag angetastet. Auf diese Weise können sich im Laufe der Zeit beachtliche Rücklagen bilden – solange Julia ihre Ausgaben im Blick behält und keine Buchung den Rahmen überschreitet.

Wie viel lässt sich realistisch ansparen?

Rechnerisch ist es möglich, den vierfachen Freibetrag auf dem Konto zu halten, ohne dass die Gläubiger zugreifen können. Beim derzeitigen Grundfreibetrag entspricht das 6 240 Euro: 1 560 Euro gelten für den aktuellen Monat, weitere 4 680 Euro stammen aus den drei Vormonaten.

Ein solches Szenario setzt allerdings voraus, dass während der gesamten Zeit keine Abbuchungen erfolgen – in der Praxis kaum realisierbar. Dennoch zeigt die Rechnung, welches Potenzial das Drei-Monats-Fenster bietet, um für dringende Ausgaben vorzusorgen.

Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichtige

Der Gesetzgeber hat den Schutz nicht auf den Grundfreibetrag beschränkt. Wer gesetzlich unterhaltspflichtig ist, kann zusätzliche Freibeträge eintragen lassen. Alleinerziehende mit einem Kind verfügen beispielweise über knapp 2 150 Euro pro Monat. Auch diese erhöhten Beträge lassen sich drei Monate lang übertragen, sodass das maximal geschützte Sparpolster entsprechend steigt.

Wann spart man besser außerhalb des P-Kontos?

Ein P-Konto bleibt ein Girokonto, kein Sparkonto. Das Geld ist weder verzinst noch gegen Fehler der Bank gefeit. Zwar verpflichtet die FIFO-Regel die Kreditinstitute zu korrekter Verrechnung, doch in der Praxis kommt es gelegentlich zu Software-Pannen oder Fehlinterpretationen.

Wer die Monatsgrenzen verpasst oder irrtümlich den Freibetrag überschreitet, riskiert eine automatische Auskehr an den pfändenden Gläubiger. Viele Schuldnerberatungen raten daher, größere Beträge zügig abzuheben und bar oder auf einem separaten Sparkonto zu verwahren – sofern Letzteres nicht ebenfalls gepfändet werden kann.

Praktische Hinweise und Fallstricke

Erfolgreiches Ansparen setzt ein konsequentes Haushaltsbuch voraus. Nur wer Einnahmen, Abbuchungen und Übertragsreste lückenlos dokumentiert, kann den Ablauf der Drei-Monats-Frist nachvollziehen.

Wichtig ist außerdem, dass Freibetragserhöhungen rechtzeitig bei der Bank eingereicht werden; rückwirkend lässt sich der Schutz nicht herstellen. Ratsam ist es, Kontoauszüge monatlich zu prüfen und Unstimmigkeiten sofort schriftlich zu reklamieren.

Bei komplizierten Sachverhalten hilft die Schuldnerberatung, denn im Zweifel trägt die kontoführende Bank die Darlegungs- und Beweislast für eine fehlerhafte Berechnung, nicht der Schuldner.

Fazit

Das P-Konto schließt das Sparen nicht aus, es macht es nur komplexer. Bis zu vier Monatsfreibeträge lassen sich im Idealfall pfändungssicher ansammeln, wenn die Vorgaben des § 899 ZPO und die FIFO-Rechnung strikt beachtet werden.

Wer diese Regeln kennt und konsequent anwendet, kann trotz Pfändung auf größere Ausgaben hinarbeiten. Gleichzeitig bleibt das Risiko technischer oder organisatorischer Fehler.

Deshalb sollte das P-Konto als kurzfristige Zwischenlösung verstanden werden, nicht als Dauerdepôt für Ersparnisse. Wer langfristig Vermögen aufbauen will, sollte bei nächster Gelegenheit auf ein unpfändbares Sparkonstrukt umsteigen oder das Geld nach Abhebung sicher verwahren.