Rente: Wer den Rentenantrag unterschreibt, der haftet auch

Ein Versicherungsvertreter klagte auf Schadensersatz, weil sein Anwalt im Verfahren um seinen Rentenantrag Fehler machte und die Rente zu niedrig ausfiel. Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage ab, weil sie beim Klรคger eine schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht sah.(6 0 202/23)

Falsches Kreuz im Rentenantrag

Der Betroffene beantragte 2009 bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente und lieรŸ den Antrag von einem Berater ausfรผllen. Dieser kreuzte โ€žNeinโ€œ an bei der Frage nach einem durchgefรผhrten Versorgungsausgleich.

Das war aber falsch, denn tatsรคchlich hatte es nach der Scheidung des Klรคgers einen solchen Ausgleich gegeben. Seine erste Ehefrau war allerdings bereits 1995 verstorben, ohne dass sie selbst eine Rente bezogen hรคtte.

Korrektur zehn Jahre spรคter

Der Klรคger beantragte zwar die Aussetzung der Rentenkรผrzung, da seine erste Ehefrau verstorben war โ€“ doch erst 2019. Die Deutsche Rentenversicherung setzte die Kรผrzung ebenfalls erst ab 2019 aus. Sie begrรผndete dies damit, dass der Tod der ersten Ehefrau vorher nicht bekannt gewesen war.

Klรคger fordert Rรผckzahlung

Der Betroffene forderte jedoch eine rรผckwirkende Aussetzung und damit eine erhebliche Rรผckzahlung. Die Rentenversicherung blieb auf ihrem Standpunkt, und deshalb wurde der Konflikt vor dem Sozialgericht ausgetragen.

Anwรคltin versรคumt Berufungspflicht

Das Sozialgericht wies die Klage ab und stรผtzte die Argumentation der Rentenversicherung. Jetzt hรคtte der Betroffene in Berufung vor das das Landessozialgericht gehen kรถnnen. Doch seine Anwรคltin versรคumte die dafรผr festgesetzte Frist, und deshalb lehnte das Landessozialgericht die Berufung als unzulรคssig ab.

Klage wegen Schadensersatz

Der Betroffene verklagte jetzt seine Anwรคltin auf Schadensersatz in Hรถhe von รผber 8.000 Euro vor dem Landgericht Karlsruhe. Er begrรผndete dies damit, dass die Rechtsvertretung fehlerhaft gehandelt hรคtte und dass sie deshalb den finanziellen Schaden zu verantworten hรคtte.

Schweres Eigenverschulden

Das Landgericht wies die Klage ab. Als Ursache des Schadens sahen die Richter nรคmlich, dass der Betroffene seinen Rentenantrag unterschrieben habe, ohne ihn zu lesen. Dabei handle es sich um eine besonders schwere Sorgfaltsverletzung.

Dies wiege umso schwerer, da er als ehemaliger Versicherungsvertreter hรคtte wissen mรผssen, wie wichtig eine sorgfรคltige Prรผfung sei. Sein grobes Verschulden lasse einen mรถglichen Fehler des Beraters in den Hintergrund treten.

Die Deutsche Rentenversicherung sei nicht zum Datenabgleich verpflichtet gewesen und hรคtte die Versicherungsdaten der verstorbenen Ehefrau nicht prรผfen mรผssen.

Berufungsfrist spielt keine Rolle

Der eigentliche Kern dieser Klage, nรคmlich die versรคumte Berufungsfrist, spielte, laut den Karlsruher Richtern, keine Rolle. Denn die Berufung hรคtte ohnehin keine Aussicht auf Erfolg gehabt und so sei der finanzielle Schaden ohnehin nicht der Anwรคltin zuzurechnen.

Was bedeutet das Urteil fรผr Sie?

Sowohl das ursprรผngliche Verfahren vor dem Sozialgericht wie das Urteil des Landgerichts Karlsruhe zeigen deutlich, wie wichtig die eigene Unterschrift ist. Sie tragen bei einem Antrag gegenรผber der Rentenversicherung eine Mitverantwortung. Diese ist unabhรคngig davon, ob ein Berater diesen Antrag ausfรผllt.

Wer unterschreibt, der haftet

Mit Ihrer Unterschrift bestรคtigen Sie die im Antrag gemachten Angaben. Damit haften Sie fรผr diese. Sie sollten also unbedingt Anhaben zu Ihrer Person, Ihren Lebensverhรคltnissen und Ihrer finanziellen Situation genau prรผfen, bevor Sie den entsprechenden Antrag unterschreiben.

Dieses Urteil zeigt, dass Sie in einem solchen Fall auch dann haften, wenn der ursprรผngliche Fehler nicht bei Ihnen, sondern beim Berater lag.