Die von der Ampel-Koalition geplante Kindergrundsicherung wurde im September 2023 nach harten Debatten vereinbart und vom Kabinett angenommen. Trotzdem stellt die FDP jetzt ihre Zustimmung in Frage. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Partei, Johannes Vogel, erklärte, die FDP würde der Kindergrundsicherung nur nach von seiner Partei gestellten Bedingungen zustimmen.
Auch nach erfüllten Wünschen fordert die FDP weiter
Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte eine Kindergrundsicherung in Kosten von 12,4 Milliarden Euro pro Jahr gefordert. Veranschlagt wurden durch die Ampel letztlich ab 2025 für die Kindergrundsicherung 2, 4 Milliarden Euro.
Das liegt sehr weit unter der von Paus veranschlagten Summe, aber fast gleich mit den lediglich 2 Milliarden, die FDP-Minister Christian Lindner als Richtwert gebracht hatte. Auch diese extrem niedrige Summe, mit der sich die FDP durchsetzte, ist Lindners Partei jetzt nicht genug.
Bürokratie und Behördenaufteilung
Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Vogel, es gebe noch viele offene Fragen. So ginge es darum, ob Bürokratie wirksam abgebaut würde, und ob die neue Administration und Behördenaufteilung funktioniere. Das Gesetzgebungsverfahren würde in jeden Fall noch einige Zeit dauern.
Was sind die neuen Bedingungen?
Als Bedingungen der FDP nannte Vogel, dass ein Gesamtkonzept zur Stärkung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat eingebettet werde. Als Möglichkeit nannte er eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, nach der eine wissenschaftliche Kommission ein Reformkonzept für stärkere Arbeitsanreize erarbeiten solle.
Ergebnisse abwarten
Laut Vogel könnte die Kindergrundsicherung erst dann im Bundestag beschlossen werden, wenn die Ergebnisse dieses Forschungsauftrags vorlägen und eingearbeitet seien. Die Untersuchung läuft, laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, unter anderem über das Münchner Ifo-Institut. Das Forschungsprojekt soll von März bis Dezember 2023 andauern.
Ohne Arbeitsanreize keine Kindergrundsicherung
Vogel behauptet, die Ampelparteien hätten im Koalitionsvertrag eine Reform vereinbart, die Bürgergeld, Wohngeld und weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen besser aufeinander abstimme, um Arbeitsanreize zu stärken. Ohne dies zu berücksichtigen, könne die Kindergrundsicherung nicht beschlossen werden.
Organisatorische Schwierigkeiten
Andere Bedenken äußerten die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände, in deren Bereich die Jobcenter mit der Vergabe des Bürgergelds liegen. Der Deutsche Landkreistag nannte wörtlich ein mögliches „Verwaltungsdesaster“ durch neue Doppelstrukturen mit Jobcentern und Familienkassen.
„Abgrundtief bösartig, abgrundtief ekelhaft“
Tatsächlich hatte die FDP wiederholt versucht, die Kindergrundsicherung auszuhöhlen. So stellte Finanzminister Christian Lindner (FDP) die von der Ampelkoalition vereinbarte Regelung infrage und wollte die Grundsicherung neu nach Deutschland gekommenen Anspruchsberechtigten entziehen.
Niema Mossavat von der Partei Die LINKE bezeichnete diese Aussage von Lindner als „abgrundtief bösartig“ und als,“abgrundtief ekelhaft“.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.