Die von der Ampel-Koalition geplante Kindergrundsicherung wurde im September 2023 nach harten Debatten vereinbart und vom Kabinett angenommen. Trotzdem stellt die FDP jetzt ihre Zustimmung in Frage. Der Erste Parlamentarische Geschรคftsfรผhrer der Partei, Johannes Vogel, erklรคrte, die FDP wรผrde der Kindergrundsicherung nur nach von seiner Partei gestellten Bedingungen zustimmen.
Auch nach erfรผllten Wรผnschen fordert die FDP weiter
Die grรผne Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte eine Kindergrundsicherung in Kosten von 12,4 Milliarden Euro pro Jahr gefordert. Veranschlagt wurden durch die Ampel letztlich ab 2025 fรผr die Kindergrundsicherung 2, 4 Milliarden Euro.
Das liegt sehr weit unter der von Paus veranschlagten Summe, aber fast gleich mit den lediglich 2 Milliarden, die FDP-Minister Christian Lindner als Richtwert gebracht hatte. Auch diese extrem niedrige Summe, mit der sich die FDP durchsetzte, ist Lindners Partei jetzt nicht genug.
Bรผrokratie und Behรถrdenaufteilung
Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Vogel, es gebe noch viele offene Fragen. So ginge es darum, ob Bรผrokratie wirksam abgebaut wรผrde, und ob die neue Administration und Behรถrdenaufteilung funktioniere. Das Gesetzgebungsverfahren wรผrde in jeden Fall noch einige Zeit dauern.
Was sind die neuen Bedingungen?
Als Bedingungen der FDP nannte Vogel, dass ein Gesamtkonzept zur Stรคrkung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat eingebettet werde. Als Mรถglichkeit nannte er eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, nach der eine wissenschaftliche Kommission ein Reformkonzept fรผr stรคrkere Arbeitsanreize erarbeiten solle.
Ergebnisse abwarten
Laut Vogel kรถnnte die Kindergrundsicherung erst dann im Bundestag beschlossen werden, wenn die Ergebnisse dieses Forschungsauftrags vorlรคgen und eingearbeitet seien. Die Untersuchung lรคuft, laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, unter anderem รผber das Mรผnchner Ifo-Institut. Das Forschungsprojekt soll von Mรคrz bis Dezember 2023 andauern.
Ohne Arbeitsanreize keine Kindergrundsicherung
Vogel behauptet, die Ampelparteien hรคtten im Koalitionsvertrag eine Reform vereinbart, die Bรผrgergeld, Wohngeld und weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen besser aufeinander abstimme, um Arbeitsanreize zu stรคrken. Ohne dies zu berรผcksichtigen, kรถnne die Kindergrundsicherung nicht beschlossen werden.
Organisatorische Schwierigkeiten
Andere Bedenken รคuรerten die Bundesagentur fรผr Arbeit und die kommunalen Spitzenverbรคnde, in deren Bereich die Jobcenter mit der Vergabe des Bรผrgergelds liegen. Der Deutsche Landkreistag nannte wรถrtlich ein mรถgliches โVerwaltungsdesasterโ durch neue Doppelstrukturen mit Jobcentern und Familienkassen.
โAbgrundtief bรถsartig, abgrundtief ekelhaftโ
Tatsรคchlich hatte die FDP wiederholt versucht, die Kindergrundsicherung auszuhรถhlen. So stellte Finanzminister Christian Lindner (FDP) die von der Ampelkoalition vereinbarte Regelung infrage und wollte die Grundsicherung neu nach Deutschland gekommenen Anspruchsberechtigten entziehen.
Niema Mossavat von der Partei Die LINKE bezeichnete diese Aussage von Lindner als โabgrundtief bรถsartigโ und als,โabgrundtief ekelhaftโ.