Fast jede zweite Witwenrente wird gekürzt – bis zur Nullrente

Lesedauer 2 Minuten

Der Rentenanwalt Peter Knöppel nennt erschreckende Zahlen: Fast einer von zwei Hinterbliebenen, Witwer oder Witwen, erhält nur eine gekürzte Rente. Bei vielen geht das sogar bis zur sogenannten Nullrente.

Mehr als 46 Prozent aller Witwenrenten sind gekürzt

Der Anwalt zeigt, was das konkret bedeutet: “Mehr als 46 Prozent aller Witwen-oder Witwerrente werden nur gekürzt gezahlt. Rund 4,3 Millionen Witwen-oder Witwer erhalten eine Hinterbliebenenrente. 2 Millionen hiervon sind wegen Anrechnung von Einkommen an die Rente von Kürzungen betroffen.”

Die Kürzung beträgt im Schnitt 172,00 Euro

Im Schnitt wird dabei Einkommen in Höhe von circa 172,00 Euro an die Witwenrente angerechnet, also von dieser abgezogen. Dieser Betrag geht von einer Rente ab, die im Schnitt sowieso schon niedrig ist.

Bei einer großen Witwenrente, die 55 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt, schlagen solche Verluste enorm zu Buche, und bei einer kleinen Witwenrente von 25 Prozent ist schnell das ganze Geld futsch.

Die Nullrente

Wenn eine Witwe oder ein Witwer über eigenes Einkommen verfügen, dann erreichen sie bald die Grenze zur Nullrente. Das bedeutet, dass zwar nach wie vor ein Anspruch auf die Rente besteht, diese aber nach Anrechnung des Einkommens bei Null liegt.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Die Rentenversicherung zieht erst einmal 40 Prozent von ihrem Bruttoeinkommen ab, und davon dann einen Freibetrag, den Sie bei der Witwenrente verdienen dürfen, und der nicht angerechnet wird. Von dem Ergebnis rechnet die Kasse jetzt 40 Prozent auf ihre Witwenrente an.

Klingt das kompliziert? Das ist es auch. Wir zeigen Ihnen an einem Rechenmodell, wieviel Witwenrente in einem konkreten Fall übrig bleibt.

Ein Rechenbeispiel

2024 beträgt der Freibetrag 1035,05 Euro. Wir gehen jetzt aus von einem Einkommen, das bei 2.500 Euro brutto liegt. Davon berechnen wir 40 Prozent, und das sind 1000 Euro. Damit bleiben von den 2.500 Euro noch 1500 Euro.

Von diesen 1500 Euro substrahieren wir jetzt noch den Freibetrag von 1038,05 Euro. Damit bleiben 461,95 Euro ihres Einkommens, die an die Witwnerente angerechnet werden, und das wieder zu 40 Prozent.

Die Rente wird Ihnen also um 187,78 Euro gekürzt.

Der Sockelbetrag kommt nicht

Die Ampelregierung erkannte, dass die harte Anrechnung von Einkommen bei der Witwenrente Arbeitsanreize für Hinterbliebene lähmt. Denn die Gleichung ist einfach: Wer wenig verdient, behält noch etwas von seiner Witwenrente, und wer mehr verdient, darf mit einer Nullrente rechnen.

Deshalb führte die inzwischen gescheiterte Koalition einen sogenannten Sockelbetrag ein, also einen zweiten Freibetrag. Dieser sollte bei 538 Euro liegen und ganz am Anfang von dem Bruttoeinkommen abgezogen werden.

In unserem Rechenbeispiel wären also 538 Euro mehr anrechnungsfrei geblieben, und damit hätte es keine Rentenkürzung gegeben.

Die Idee hinter diesem Sockelbetrag war, dass Witwer und Witwen einen Vollzeitjob zum Mindestlohn leisten können, ohne dass ihre Rente leidet.

Doch die Koalition ist zebrochen, und den für 2027 geplanten Sockelbetrag bei der Witwenrente wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geben.