Vielfach sind Bescheide seitens der Jobcenter nicht korrekt berechnet. Das liegt zum Teil an der komplexen Rechtslage im SGB II. Auch die Neueinführung des Bürgergelds wird zu Fehlern führen. Leistungsbeziehende haben in verschiedenen Konstellationen im Nachhinein ein Anspruch auf Schadensersatz. Wir erläutern in diesem Artikel, wann das der Fall ist.
Es ist ein Schaden durch einen falschen Bürgergeld-Bescheid entstanden
Ist ein finanzieller Schaden durch einen falschen Bescheid entstanden, gilt das Schadensersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, also hier das Jobcenter durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
Alle Kosten müssen erstattet werden
Das bedeutet also, dem Geschädigten müssen alle Kosten erstattet werden, die ihm aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn dieser durch Mietschulden aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist.
Grob fahrlässig oder nicht ist nicht relevant
Ob die Behörde den Fehler grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei von einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Wo muss der Schadensersatz eingeklagt werden?
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB). Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.
Hartz IV Bescheid immer überprüfen
Einen Bürgergeld- Bescheid sollte man immer überprüfen! Entweder bei einer nächstgelegenen unabhängigen Erwerbslosenberatungsstelle oder beim Sozialrechtsanwalt (Achtung Kosten!).
Bei einem falschen Bescheid zum Nachteil des Leistungsberechtigten sollte ein Widerspruch – und wenn nötig – Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.
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