Erwerbsminderungsrente plus Minijob – der bessere Weg in die Grundrente

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Der Grundrentenzuschlag soll all diejenigen entlasten, die lange in die Rentenkasse einzahlten, aber so gering verdienten, dass sie trotzdem nur eine mickrige Altersrente bekommen.

Grundrente richtet sich nach dem Einkommen

Darรผber hinaus wird der Anspruch auf diesen Zuschlag jedes Jahr nach dem Einkommen ausgerechnet. Liegt dieses รผber der Grenze, die fรผr den Zuschlag gesetzt ist, gibt es diesen nicht.

Ein Zuschlag, keine eigene Rente

Auch wenn allgemein von Grundrente gesprochen wird, handelt es sich um keine eigene Rente, sondern um einen Zuschlag, der auf die jeweilige Rente aufgeschlagen wird, wenn diese zu gering ausfรคllt.

Gering bedeutet dabei, dass die Bezรผge hรถchstens 80 Prozent der Durchschnittsrente betragen.

Problem bei Erwerbsminderung

Wie sieht es aber aus, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen? Haben Sie dann auch einen Anspruch auf den Zuschlag, da bei Erwerbsgeminderten die Rente sehr hรคufig sehr niedrig bleibt?

Harte Kriterien

Grundsรคtzlich kรถnnen auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag geltend machen. Dafรผr mรผssen aber enorme Hรผrden รผberwunden werden.

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Das Problem ist die Wartezeit

Das Hauptproblem fรผr Erwerbsgeminderte ist die Wartezeit, die jeder Mensch, der den Grudnrentenzuschlag erhรคlt, nachweisen muss. Das sind zumindest 33 Jahre Versicherungszeiten, die die Rentenkasse anerkennt.

Zurechnungszeit wird nicht angerechnet

Leider wird die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente nicht beim Grundrentenzuschlag angerechnet. Zurechungszeit bedeutet, dass Erwerbsgeminderte, die keine Rentenbeitrรคge als Erwerbstรคtige leisten kรถnnen, so behandelt werden, als wรผrden sie diese Beitrรคge leisten.

Beim Grundrentenzuschlag gilt diese Zurechnung nicht, und deshalb kรถnnen Erwerbsgeminderte fรผr die Zeiten, in denen sie nur die Rente beziehen, keine Wartezeit geltend machen.

Wann erhalten Erwerbsgeminderte den Grundrentenzuschlag?

Zusammengefasst: Erwerbsgeminderte erhalten den Grundrentenzuschlag, wenn sie erstens unter der gesetzten Einkommensgrenze liegen, ihre Rente also hรถchstens 80 Prozent der Durchschnittsrente entpricht.

Das trifft bei Erwerbsminderung hรคufig zu. Zweitens aber bekommen sie ihn nur, wenn sie die Beitragszeit von 33 Jahren erfรผllen.

Ein Minijob bietet einen Ausweg

Wer nur eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird also die vorgeschriebene Wartezeit nur selten erfรผllen kรถnnen. Diese Ausnahmen sind vor allem diejenigen, bei denen die Erwerbsminderung erst spรคt im Erwerbsleben einsetzte, so dass bereits vorher die Wartezeit erfรผllt war.

Ein Minijob ist der Ausweg aus der Sackgasse, trotz einer geringen (Erwerbsminderungs-) Rente keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu haben, weil Sie nicht genug Rentenbeitrรคge vorweisen kรถnnen.

Der Minijob wird angerechnet

Die Zeiten, in denen Sie in versicherungspflichtigen Minijobs arbeiten, wird Ihnen sowohl bei der Wartezeit fรผr Altersrenten wie bei der Erwerbsminderungsrente und dem Grundrentenzuschlag angerechnet.

Auch bei einer vollen Erwerbsminderung, in der Sie nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen und dรผrfen, kรถnnen Sie einen Minijob ausรผben (oder auch mehrere Minijobs, die aufeinander folgen).

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden erhรถht

Zudem wurden am 1. Januar 2024 die Grenzen des Hinzuverdienstes fรผr Erwerbsgeminderte deutlich angehoben. Sie liegen jetzt bei 18.558,75 Euro bei voller Erwerbsminderung sowie bei 37.117,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung.