Der Grundrentenzuschlag soll all diejenigen entlasten, die lange in die Rentenkasse einzahlten, aber so gering verdienten, dass sie trotzdem nur eine mickrige Altersrente bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Grundrente richtet sich nach dem Einkommen
Darüber hinaus wird der Anspruch auf diesen Zuschlag jedes Jahr nach dem Einkommen ausgerechnet. Liegt dieses über der Grenze, die für den Zuschlag gesetzt ist, gibt es diesen nicht.
Ein Zuschlag, keine eigene Rente
Auch wenn allgemein von Grundrente gesprochen wird, handelt es sich um keine eigene Rente, sondern um einen Zuschlag, der auf die jeweilige Rente aufgeschlagen wird, wenn diese zu gering ausfällt.
Gering bedeutet dabei, dass die Bezüge höchstens 80 Prozent der Durchschnittsrente betragen.
Problem bei Erwerbsminderung
Wie sieht es aber aus, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen? Haben Sie dann auch einen Anspruch auf den Zuschlag, da bei Erwerbsgeminderten die Rente sehr häufig sehr niedrig bleibt?
Harte Kriterien
Grundsätzlich können auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag geltend machen. Dafür müssen aber enorme Hürden überwunden werden.
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Das Problem ist die Wartezeit
Das Hauptproblem für Erwerbsgeminderte ist die Wartezeit, die jeder Mensch, der den Grudnrentenzuschlag erhält, nachweisen muss. Das sind zumindest 33 Jahre Versicherungszeiten, die die Rentenkasse anerkennt.
Zurechnungszeit wird nicht angerechnet
Leider wird die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente nicht beim Grundrentenzuschlag angerechnet. Zurechungszeit bedeutet, dass Erwerbsgeminderte, die keine Rentenbeiträge als Erwerbstätige leisten können, so behandelt werden, als würden sie diese Beiträge leisten.
Beim Grundrentenzuschlag gilt diese Zurechnung nicht, und deshalb können Erwerbsgeminderte für die Zeiten, in denen sie nur die Rente beziehen, keine Wartezeit geltend machen.
Wann erhalten Erwerbsgeminderte den Grundrentenzuschlag?
Zusammengefasst: Erwerbsgeminderte erhalten den Grundrentenzuschlag, wenn sie erstens unter der gesetzten Einkommensgrenze liegen, ihre Rente also höchstens 80 Prozent der Durchschnittsrente entpricht.
Das trifft bei Erwerbsminderung häufig zu. Zweitens aber bekommen sie ihn nur, wenn sie die Beitragszeit von 33 Jahren erfüllen.
Ein Minijob bietet einen Ausweg
Wer nur eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird also die vorgeschriebene Wartezeit nur selten erfüllen können. Diese Ausnahmen sind vor allem diejenigen, bei denen die Erwerbsminderung erst spät im Erwerbsleben einsetzte, so dass bereits vorher die Wartezeit erfüllt war.
Ein Minijob ist der Ausweg aus der Sackgasse, trotz einer geringen (Erwerbsminderungs-) Rente keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu haben, weil Sie nicht genug Rentenbeiträge vorweisen können.
Der Minijob wird angerechnet
Die Zeiten, in denen Sie in versicherungspflichtigen Minijobs arbeiten, wird Ihnen sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten wie bei der Erwerbsminderungsrente und dem Grundrentenzuschlag angerechnet.
Auch bei einer vollen Erwerbsminderung, in der Sie nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können und dürfen, können Sie einen Minijob ausüben (oder auch mehrere Minijobs, die aufeinander folgen).
Die Hinzuverdienstgrenzen wurden erhöht
Zudem wurden am 1. Januar 2024 die Grenzen des Hinzuverdienstes für Erwerbsgeminderte deutlich angehoben. Sie liegen jetzt bei 18.558,75 Euro bei voller Erwerbsminderung sowie bei 37.117,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.