Erwerbsminderungsrente: Geld-Zuschläge für Langzeit-Erwerbsgeminderte

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Seit 2013 stiegen die Bezüge für Empfänger/innen von Erwerbsminderungsrenten um 60 Prozent auf im Schnitt 1065 Euro pro Monat statt zuvor 678 Euro. Zum einen liegt das an den jährlichen Rentenanpassungen, zum anderen daran, dass die Zurechnungszeit verlängert wurde. Inzwischen gilt sie jetzt bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten.

Erwerbsgeminderte wurden gleichgestellt

Damit werden Betroffe, die Erwerbsminderungsrente erhalten, gleichgestellt mit jenen, die bis zum Erreichen der Altersgrenze mit ihrem durchschnittlichen Einkommen arbeiteten. Reduzierte Einkommen in den vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung senken außerdem nicht mehr die Rente. In Deutschland gibt es rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner:innen. Das ist ungefähr ein Fünftel aller Neurentner:innen.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente können nur die erhalten, die die Regelaltersgrenze für eine Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Außerdem müssen die Betroffenen mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, bevor die Erwerbsminderung einsetzte. In den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre nachgewiesen sein, in denen die Betroffenen Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zahlten.

Was sind die medizinischen Voraussetzungen?

Grundsätzlich wird eine volle oder teilweise Erwerbsminderung, die zu einer Rente berechtigt, erst zugesprochen, wenn die Arbeitsfähigkeit sich durch medizinische Therapien oder Reha-Maßnahmen nicht ganz oder teilweise wiederherstellen lässt. Dies überprüft der Rentenversicherungsträger.

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Ist eine Wiederherstellung durch Rehabiltation nicht möglich, wird beurteilt, ob und wenn, dann in welchem Ausmaß der oder die Betroffene arbeiten kann. Nach dieser Einschätzung wird entschieden, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung gegeben ist.

Nachteile bei Langzeit-Erwerbsminderung

Die positive Entwicklung der finanziellen Förderung von Erwerbsgeminderten der letzten zehn Jahre galt bisher nicht für diejenigen, die bereits seit langer Zeit als erwerbsgemindert gelten, kürzer versichert waren und somit signifikant weniger Geld erhielten. Diese bekommen in Zukunft einen monatlichen Zuschlag.

Was sind die Voraussetzungen?

Den Zuschlag kriegen diejenigen, bei denen der Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag. Außerdem müssen die Betroffenen ihre Erwerbsminderungsrente ununterbrochen bis zum 30. Juni 2024 bezogen haben. Der Rentenzusatz gilt auch für diejenigen, bei denen sich Altersrenten direkt an die Erwerbsminderungsrente anschließen. Insgesamt gilt der Zuschlag für ungefähr drei Milionen Renterner:innen.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Menschen, deren Renteneintritt zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2014 lag erhalten am 20. Juni 2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Das sind im Schnitt circa 70 Euro. Wer seine Rente das erste Mal zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 bezog, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent, im Durschschnitt rund 40 Euro.

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