Erwerbsminderungsrente befristet: Der beste Zeitpunkt um die EM-Rente zu verlängern

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Die meisten Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente) werden befristet gewährt. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlungen nach einer festgelegten Dauer enden und nur durch eine Weiterbewilligung fortgesetzt werden können.

Die Befristung erfolgt in der Regel für zwei oder drei Jahre. Unbefristete Renten sind die Ausnahme und werden nur in Fällen ausgezahlt, in denen ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sicher ist, dass keine gesundheitliche Verbesserung mehr eintreten wird. Diese Konstellation ist jedoch selten.

Nach maximal neun Jahren befristeter Zahlungen ist eine unbefristete Umstellung gesetzlich vorgeschrieben, sofern der Gesundheitszustand weiterhin eine Erwerbsminderung rechtfertigt. Doch wie geht man mit der Befristung um? Und wann sollte man tätig werden?

Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Verlängerung zu beantragen?

Die Deutsche Rentenversicherung macht es den Betroffenen vergleichsweise einfach, rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen. Etwa fünf Monate vor Ablauf der Rente verschickt die DRV automatisch ein Schreiben mit den notwendigen Formularen für die Weiterbewilligung. Dieser Zeitpunkt ist optimal, um mit den Vorbereitungen zu beginnen.

Sollte dieses Schreiben ausnahmsweise nicht eintreffen, wird empfohlen, eigeninitiativ spätestens vier bis fünf Monate vor Ablauf der Rente tätig zu werden. Wichtig ist, die Weiterbewilligung rechtzeitig zu beantragen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind für die Weiterbewilligung erforderlich?

Die Basis für die Entscheidung über eine Weiterbewilligung bilden ärztliche Befundberichte. Hierbei handelt es sich um medizinische Gutachten und Berichte, die den Gesundheitszustand des Antragstellers dokumentieren. Die Qualität und Vollständigkeit dieser Berichte sind entscheidend, um die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente zu sichern.

Falls Unsicherheiten bestehen, was in den Befundberichten enthalten sein sollte, empfiehlt sich der Austausch mit den behandelnden Ärzten. Auch weiterführende Informationsquellen, wie ergänzende Videos oder Leitfäden, können dabei helfen, sich besser vorzubereiten.

Muss ich erneut zu einem Gutachten?

Während ein Gutachten bei einem Erstbezug der Erwerbsminderungsrente fast immer notwendig ist, ist dies bei einer Verlängerung eher die Ausnahme. In den meisten Fällen genügen die aktuellen Befundberichte der Ärzte. Es kann jedoch vorkommen, dass die DRV eine erneute Begutachtung anordnet, um den Gesundheitszustand genauer zu überprüfen.

Da solche Gutachten den Verlängerungsprozess zeitlich verzögern können, ist es ratsam, nach Erhalt des Schreibens der Rentenversicherung sofort mit der Vorbereitung zu beginnen. So können mögliche Verzögerungen minimiert werden.

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Welche Besonderheiten gelten bei einer teilweisen Erwerbsminderung?

Interessant ist, dass auch Personen mit einer teilweisen Erwerbsminderung – also solchen, die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können – unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitsmarkt keine entsprechenden Teilzeitstellen bereithält. Diese Regelung ist als “Arbeitsmarktrente” bekannt und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Praxisbeispiel: Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente

Frau Müller, 48 Jahre alt, bezieht seit drei Jahren eine befristete Erwerbsminderungsrente aufgrund chronischer Rückenschmerzen und psychischer Belastungen. Etwa fünf Monate vor Ablauf ihrer Rente erhält sie ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit dem Hinweis, dass sie die Weiterbewilligung beantragen kann. Dem Schreiben liegen die notwendigen Formulare bei.

Frau Müller wendet sich an ihren Hausarzt und ihre Psychologin, um aktuelle Befundberichte zu erstellen. Beide Ärzte dokumentieren ausführlich, dass sich ihr gesundheitlicher Zustand nicht verbessert hat und eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt derzeit nicht möglich ist. Die Berichte reichen sie zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der Rentenversicherung ein.

Nach etwa acht Wochen erhält Frau Müller eine Nachricht der DRV: Ihre Rente wird für weitere drei Jahre verlängert. Da alle Berichte vollständig waren, musste Frau Müller nicht zu einem erneuten Gutachtertermin erscheinen. Durch die frühzeitige Antragstellung hatte sie keine Unterbrechung in der Rentenzahlung und konnte ihre finanzielle Planung ohne Probleme fortsetzen.

Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Die Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente ist ein klar strukturierter Prozess, bei dem Betroffene von der DRV unterstützt werden. Dennoch ist Eigeninitiative gefragt, insbesondere wenn notwendige Unterlagen wie Befundberichte oder Gutachten fehlen. Ein rechtzeitiger Antrag und eine gute Vorbereitung sind entscheidend, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Wer unsicher ist, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung oder Beratungsstellen wie den Sozialverband Deutschland (SoVD)oder Paritätischem wenden. Dort erhalten Betroffene Unterstützung und Informationen, um die Weiterbewilligung erfolgreich auf den Weg zu bringen.