Erstmals Hartz IV Regelsätze auf dem gerichtlichen Prüfstand
Erstmals hat ein Landessozialgericht einen Sachverständigenrat einberufen, um die ALG II Regelleistungen/ Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II zu überprüfen. Nach Informationen der ARCA Soziales Netzwerk e.V. in Eschwege hatte eine Familie in Hessen mit Hilfe des Erwerbslosenvereins eine Klage eingereicht, in der sie zurecht die Bemessung der ALG II Regelsätze als unzureichend anklagt.
Das Landessozialgericht Hessen hat eigens dafür einen Sachverständigenrat vorgeladen, der aus Herr Dr. Rudolf Martens, Leiter der Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie aus Frau Dr. lrene Becker von der Johann- Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Projekt "Soziale Gerechtigkeit " besteht.
Die bestellten Gutachter sollen nun Aussagen zu der Bedarfsermittlung und der Bemessung der ALG II Regelsätze tätigen. Insgesamt soll auch überprüft werden, ob die SGB II und SGB XII Regelsätze überhaupt für Familien ausreichen. Die Frage lautet hier, ob Kinder eine Teilhabe am kulturellem Leben haben können. Interessanterweise wollen die Landessozialrichter wissen, ob mit den sogenannten Kinderregelsätzen eine ausreichende Schulbildung gewährleistet sein kann.
Bislang hat es das Bundessozialgericht (BSG) vermieden in einer Bestimmtheit die Regelsätze zu überprüfen. Auch die Landessozialgerichte vermieden es bislang, die Regelsätze in der Gesamtheit nach Rechtsmäßigkeit der Bemessung zu überprüfen. Der 6. Senat des hessischen Landessozialgerichtes (Aktenzeichen L 6 AS 336/07) geht nun einen gewichtigen Schritt und man kann gespannt über dessen Durchführung und Ausgang sein. (gegen-hartz.de, 14.08.2008)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors