EM-Renten Überraschung: Zuschlag zur Erwerbsminderung nicht ausgezahlt

Lesedauer 2 Minuten

Der Rentenanwalt Peter Knöppel macht ein Problem öffentlich, dem Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zunehmend ausgesetzt sind. Ohne inhaltlichen Grund wird das Auszahlen des Rentenzuschlags eingestellt.

Zuschläge von 7,5 Prozent

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt seit Juli 2024 einen Zuschlag, der automatisch zwischen den 10. und 20. Tag des Monats ausgezahlt wird.

Das gilt sowohl für Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 begannen wie für Renten, die unmittelbar auf die Erwerbsminderungsrenten. Ein Antrag muss für diesen Zuschlag nicht gestellt werden.

“Eine böse Überrraschung”

Manche der Betroffenen erleben derzeit, laut Knöppel, eine böse Überraschung. So würden sich Beschwerden häufen, nach denen beim Wechsel in die Altersrente der Rentenzuschlag nicht ausgezahlt würde.

Das ist ein klarer Rechtsbruch, wenn kein Aufhebungsbescheid der Rentenkasse vorliegt.

Der Zuschlag ist an einen Bescheid gebunden

Der Zuschlag wird nur ausgezahlt, so Knöppel, wenn die Betroffenen einen Bescheid der Rentenversicherung erhalten haben, dass die Zahlung bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig

Dabei gilt die Grundregel. Ein Bescheid gilt solange, wie er nicht aufgehoben, für nichtig erklärt oder geändert wird. Mit dem Zuschlagsbescheid besteht also der gesetzlich vorgesehene Zahlungsanspruch.

Zahlung einstellen bedeutet Bescheid ändern

Das heißt umgekehrt, um die Zahlungen einzustellen, müsste die Rentenversicherung erst einen Aufhebungsbescheid schicken und die Betroffenen über die veränderte Situation informieren.

Genau diese rechtlichen Vorschriften wurden aber in den Knöppel bekannten Fällen nicht eingehalten.

Lesen Sie auch:

Wer erlebt die böse Überraschung?

Laut Knöppel wurden die Zahlungen des Zuschlags von Rentenbeziehern mit Erwerbsminderung dann eingestellt, wenn sie in eine Altersrente wechseln.

Das ist rechtlich keineswegs so vorgesehen, und von Knöppel befragte Mitarbeiter der Rentenversicherung sind ratlos.

Vermutlich keine böse Absicht

Die Überweisung des Zuschlags erfolgt automatisch, und der gesamte Prozess ist digitalisiert. Es sitzt also vermutlich niemand in der Rentenkasse, der sich gedacht hat: “Jetzt streiche ich einfach mal den Zuschlag.”

Da die Knöppel bekannten Fälle exakt beim Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente vorkommen, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Fehler in der Software.

Das wäre nicht verwunderlich, denn dass der Zuschlag überhaupt separat zur Rente gezahlt wird (bis Dezember 2025) liegt bereits an technischen Problemen der Rentenkasse.

Separate Zahlung ist eine Notlösung

So war diese nicht in der Lage, die Zahlung des Zuschlags und der Rente in einem zum vorgegebenen Zeitpunkt einzuhalten, und die bis Dezember 2025 gültige Methode der separaten Auszahlung ist eine Notlösung.

Was können Sie tun?

Wenn der Zuschlag auf einmal nicht mehr überwiesen wird, dann schreiben Sie umgehend die Rentenversicherung an und verlangen die sofortige Zahlung. Ist ihr Zuschlagsbescheid nicht aufgehoben, dann haben Sie einen Anspruch.

Der Rentenexperte empfiehlt zudem, der Rentenversicherung eine Zahlungsfrist zu setzen, und zu klagen, wenn diese nicht eingehalten wird, zu klagen.