Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ย eine wegweisende Entscheidung gefรคllt, die weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit Inkassokosten in Fรคllen haben kรถnnte, in denen die Forderung des Glรคubigers von der Schuldnerseite bestritten wird.
Das Gericht verhandelte den Fall einer Fuรpflegepraxis, die nach der Absage eines Termins durch eine Kundin Gebรผhren fรผr die verpasste Sitzung sowie Inkassokosten forderte.
Die wesentliche Frage des Verfahrens war, ob diese Inkassokosten in einem solchen Fall erstattungsfรคhig sind oder ob die Praxis gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoรen hatte, indem sie ein Inkasso-Dienst beauftragte, obwohl die Forderung bestritten wurde.
Was war geschehen?
Der Fall begann mit der Absage eines Termins in einer Fuรpflegepraxis am Tag des Termins.
Die Beklagte, also die angebliche Schuldnerin, hatte den Termin aufgrund eines gefรคhrlichen Unwetters am selben Morgen telefonisch abgesagt. Die Fuรpflegepraxis akzeptierte die Absage jedoch nicht und berief sich auf ihre Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (AGB), die festlegen, dass kurzfristig abgesagte Termine mit einer Gebรผhr von 50% der geplanten Behandlungszeit berechnet werden โ unabhรคngig vom Grund der Absage.
Die Beklagte weigerte sich, diese Gebรผhr zu bezahlen, und verwies auf hรถhere Gewalt, in diesem Fall das Unwetter.
Die Praxis sah dies jedoch anders und verklagte die Kundin nicht nur auf Zahlung der Absagegebรผhr, sondern auch auf Erstattung von Inkassokosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstanden waren.
Vor Gericht bestritt die Beklagte weiterhin sowohl die Forderung als auch die Notwendigkeit der Inkassokosten und argumentierte, dass die Praxis gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoรen habe.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Wie wurde das rechtliche Gehรถr verletzt?
Das Amtsgericht hatte die Beklagte zunรคchst ohne detaillierte Prรผfung ihrer Argumente verurteilt.
Es wurde nicht auf die Frage eingegangen, ob die Praxis gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoรen hatte, indem sie ein Inkassounternehmen beauftragte, obwohl die Forderung bestritten wurde. Dies fรผhrte zur Beschwerde der Beklagten vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das BVerfG hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und stellte fest, dass der Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehรถr gemรคร Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt worden sei.
Das Verfassungsgericht betonte, dass ein Gericht verpflichtet ist, entscheidungsrelevante Argumente einer Partei zu erwรคgen und in seine Urteilsfindung einzubeziehen.
Wenn das Gericht diese Argumente ignoriert oder nicht hinreichend beachtet, kann dies den Eindruck erwecken, dass der Vortrag der Partei nicht ausreichend gewรผrdigt wurde.
Besonders relevant war in diesem Fall, dass die Schuldnerin die Forderung von Anfang an bestritt. Das Gericht hรคtte demnach prรผfen mรผssen, ob die Praxis tatsรคchlich berechtigt war, Inkassokosten zu fordern, obwohl klar war, dass die Schuldnerin die Forderung nicht anerkannt hatte.
Welche Bedeutung hat die Schadensminderungspflicht?
Wichtig bei der Entscheidung war die Schadensminderungspflicht des Glรคubigers.
Diese Pflicht besagt nรคmlich, dass ein Glรคubiger in einer Situation, in der ein Schaden droht oder entstanden ist, Maรnahmen ergreifen muss, um den Schaden so gering wie mรถglich zu halten.
Im Zusammenhang dieses Falles hรคtte die Praxis mรถglicherweise die Inkassokosten vermeiden kรถnnen, indem sie den direkten Kontakt zur Schuldnerin suchte, anstatt sofort ein Inkassobรผro zu beauftragen.
Da die Beklagte die Forderung bestritt, hรคtte das Amtsgericht prรผfen mรผssen, ob das Inkasso in diesem Fall รผberhaupt gerechtfertigt war.
Das BVerfG stellte somit klar, dass Inkassokosten in Fรคllen, in denen der Schuldner eindeutig zahlungsunwillig ist, grundsรคtzlich nicht erstattungsfรคhig sind.
Dies wichtig fรผr Glรคubiger, die in รคhnlichen Situationen stehen: Ein vorschnelles Einschalten eines Inkassounternehmens kann nicht immer als notwendige Maรnahme zur Schadensminimierung angesehen werden, insbesondere wenn die Forderung bestritten wird.
Wie beeinflusst die Entscheidung zukรผnftige Fรคlle?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kรถnnte erhebliche Auswirkungen auf zukรผnftige Fรคlle haben, in denen Inkassokosten geltend gemacht werden.
Es stellt klar, dass Gerichte die Argumente der Schuldnerseite umfassend berรผcksichtigen mรผssen, insbesondere wenn es um die Frage der Schadensminderungspflicht geht.
In vielen Fรคllen, in denen eine Forderung bestritten wird, mรผssen die Glรคubiger zukรผnftig also genauer prรผfen, ob die Beauftragung eines Inkassounternehmens wirklich erforderlich ist oder ob sie durch andere Maรnahmen den Schaden hรคtten mindern kรถnnen.
Ein Meilenstein fรผr den Schutz des rechtlichen Gehรถrs
Die Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2024 stรคrkt somit das Recht auf rechtliches Gehรถr und betont die Pflicht der Gerichte, sich mit den wesentlichen Argumenten der Parteien auseinanderzusetzen.
Glรคubiger mรผssen kรผnftig vorsichtiger vorgehen, bevor sie Inkassokosten in Rechnung stellen. Fรผr Schuldner ist die Entscheidung eine wichtige Grundlage, um sich gegen unverhรคltnismรครige Forderungen zu wehren und sicherzustellen, dass ihre Argumente vor Gericht Gehรถr finden.
“Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte Mut machen. Die in der Soziale Arbeit engagierten Personen sollten nicht zu schnell aufgeben, wenn sie von Gerichtsentscheidungen nicht รผberzeugt sind”, sagtย Matthias Butenob Schuldnerberatung Hamburg e.V..