Ihr Einkommen liegt nur knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen und dennoch zahlen Sie den Rundfunkbeitrag? Dies muss nicht unbedingt der Fall sein, denn in Härtefällen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Doch was genau sind Härtefälle und wie können Sie einen Antrag stellen?
Wer kann einen Härtefallantrag stellen?
In Deutschland müssen grundsätzlich alle Haushalte den Rundfunkbeitrag entrichten. Diese Regelung gilt jedoch nicht uneingeschränkt für Personen mit einem sehr geringen Einkommen.
Wenn Ihre monatlichen Einkünfte nicht mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen (z.B. Bürgergeld) liegen und Sie keine Sozialleistungen beziehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice zu stellen.
Was ist der sozialrechtliche Regelsatz?
Die sozialrechtlichen Regelsätze sind festgelegte Beträge, die als Grundlage für die Berechnung von Sozialleistungen dienen.
Diese Sätze werden jährlich angepasst und sollen das Existenzminimum sicherstellen. Wenn Ihr Einkommen nur geringfügig über diesen Sätzen liegt, kann dies als Härtefall anerkannt werden, da Sie in einer finanziellen Notlage sind.
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Wie stellt man einen Härtefallantrag?
Um einen Härtefallantrag zu stellen, benötigen Sie das Befreiungsformular Nummer 440 des ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice.
Wählen Sie dort die Option „auf Grund einer Einkommensüberschreitung“ aus.
Ein Bestandteil des Antrags ist ein Bescheid der Sozialbehörde, der bestätigt, dass keine Grundsicherung gewährt wird, weil Ihr Einkommen nur geringfügig über dem Regelsatz liegt.
Was tun, wenn kein Bescheid der Sozialbehörde vorliegt?
Es kann vorkommen, dass Sie keinen Bescheid der Sozialbehörde vorlegen können, beispielsweise weil Sie im Zweitstudium sind und kein Bafög erhalten.
In solchen Fällen prüft der Beitragsservice selbst Ihre finanzielle Situation anhand der eingereichten Unterlagen.
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Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 6 C 10.18), das bisher jedoch nur auf Bafög-Fälle angewendet wird.
Ein Student hatte den Beitragsservice nach zwei Jahren besiegt und muss nunmehr keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Einsendung des Antrags
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag beim Beitragsservice ankommt, sollten Sie diesen per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben versenden.
Dies bietet Ihnen einen Nachweis über den Eingang Ihres Antrags und erhöht die Chance auf eine schnelle Bearbeitung.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit Sozialleistungen
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung, BAföG oder Bürgergeld (nicht jedoch Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld) erhalten, haben Sie einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
In diesem Fall müssen Sie keinen Härtefallantrag stellen, sondern einfach im Befreiungsformular die entsprechende Sozialleistung angeben.
Unterschiede zwischen Härtefallantrag und Befreiung bei Sozialleistungen
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem Härtefallantrag und einer Befreiung aufgrund von Sozialleistungen zu verstehen.
Der Härtefallantrag ist für Menschen gedacht, die keine Sozialleistungen beziehen, deren Einkommen jedoch nur geringfügig über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt.
Personen, die Sozialleistungen beziehen, sollten grundsätzlich von der Beitragspflicht befreit sein und keinen Härtefallantrag stellen, da dieser abgelehnt würde.
Fazit: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten
Wenn Ihr Einkommen knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie einen Härtefallantrag stellen können, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.
Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen beifügen und den Antrag korrekt und rechtzeitig einreichen.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, denken Sie daran, direkt die Befreiung zu beantragen und keinen Härtefallantrag zu stellen.




