GEZ: Wer zu wenig hat muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

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Ihr Einkommen liegt nur knapp รผber den sozialrechtlichen Regelsรคtzen und dennoch zahlen Sie den Rundfunkbeitrag? Dies muss nicht unbedingt der Fall sein, denn in Hรคrtefรคllen kรถnnen Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Doch was genau sind Hรคrtefรคlle und wie kรถnnen Sie einen Antrag stellen?

Wer kann einen Hรคrtefallantrag stellen?

In Deutschland mรผssen grundsรคtzlich alle Haushalte den Rundfunkbeitrag entrichten. Diese Regelung gilt jedoch nicht uneingeschrรคnkt fรผr Personen mit einem sehr geringen Einkommen.

Wenn Ihre monatlichen Einkรผnfte nicht mehr als 18,36 Euro รผber den sozialrechtlichen Regelsรคtzen (z.B. Bรผrgergeld) liegen und Sie keine Sozialleistungen beziehen, haben Sie die Mรถglichkeit, einen Hรคrtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice zu stellen.

Was ist der sozialrechtliche Regelsatz?

Die sozialrechtlichen Regelsรคtze sind festgelegte Betrรคge, die als Grundlage fรผr die Berechnung von Sozialleistungen dienen.

Diese Sรคtze werden jรคhrlich angepasst und sollen das Existenzminimum sicherstellen. Wenn Ihr Einkommen nur geringfรผgig รผber diesen Sรคtzen liegt, kann dies als Hรคrtefall anerkannt werden, da Sie in einer finanziellen Notlage sind.

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Wie stellt man einen Hรคrtefallantrag?

Um einen Hรคrtefallantrag zu stellen, benรถtigen Sie das Befreiungsformular Nummer 440 des ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice.

Wรคhlen Sie dort die Option โ€žauf Grund einer Einkommensรผberschreitungโ€œ aus.

Ein Bestandteil des Antrags ist ein Bescheid der Sozialbehรถrde, der bestรคtigt, dass keine Grundsicherung gewรคhrt wird, weil Ihr Einkommen nur geringfรผgig รผber dem Regelsatz liegt.

Was tun, wenn kein Bescheid der Sozialbehรถrde vorliegt?

Es kann vorkommen, dass Sie keinen Bescheid der Sozialbehรถrde vorlegen kรถnnen, beispielsweise weil Sie im Zweitstudium sind und kein Bafรถg erhalten.

In solchen Fรคllen prรผft der Beitragsservice selbst Ihre finanzielle Situation anhand der eingereichten Unterlagen.

Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ย (Az. 6 C 10.18), das bisher jedoch nur auf Bafรถg-Fรคlle angewendet wird.

Ein Student hatte den Beitragsservice nach zwei Jahren besiegt und muss nunmehr keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Einsendung des Antrags

Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag beim Beitragsservice ankommt, sollten Sie diesen per Einschreiben mit Rรผckschein oder Einwurf-Einschreiben versenden.

Dies bietet Ihnen einen Nachweis รผber den Eingang Ihres Antrags und erhรถht die Chance auf eine schnelle Bearbeitung.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit Sozialleistungen

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung, BAfรถG oder Bรผrgergeld (nicht jedoch Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder รœbergangsgeld) erhalten, haben Sie einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

In diesem Fall mรผssen Sie keinen Hรคrtefallantrag stellen, sondern einfach im Befreiungsformular die entsprechende Sozialleistung angeben.

Unterschiede zwischen Hรคrtefallantrag und Befreiung bei Sozialleistungen

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem Hรคrtefallantrag und einer Befreiung aufgrund von Sozialleistungen zu verstehen.

Der Hรคrtefallantrag ist fรผr Menschen gedacht, die keine Sozialleistungen beziehen, deren Einkommen jedoch nur geringfรผgig รผber den sozialrechtlichen Regelsรคtzen liegt.

Personen, die Sozialleistungen beziehen, sollten grundsรคtzlich von der Beitragspflicht befreit sein und keinen Hรคrtefallantrag stellen, da dieser abgelehnt wรผrde.

Fazit: Nutzen Sie Ihre Mรถglichkeiten

Wenn Ihr Einkommen knapp รผber den sozialrechtlichen Regelsรคtzen liegt, sollten Sie unbedingt prรผfen, ob Sie einen Hรคrtefallantrag stellen kรถnnen, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.

Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen beifรผgen und den Antrag korrekt und rechtzeitig einreichen.

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, denken Sie daran, direkt die Befreiung zu beantragen und keinen Hรคrtefallantrag zu stellen.