EM-Rente: Neue Hinzuverdienstgrenzen – Wieviel darf man zusätzlich verdienen?

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Bei der Erwerbsminderungsrente wurden zum 01.Januar 2024 die Hinzuverdienstgrenzen deutlich auf 37.117,50 EUR angehoben. Damit ist es für viele Menschen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung eine Rente beziehen, eine echte Option, sich einen Teilzeitjob zu suchen.

Ändern sich die Abzüge bei der EM-Rente?

Viele sind jedoch unsicher, ob eine Erwerbsbeschäftigung in dem Rahmen, der bei einer Erwerbsminderung möglich ist, zusätzliche Abzüge bei der meist kargen Rente bedeutet. Die gute Nachricht ist: Dem ist nicht so.

Welche Zahlungen fallen an?

Die Techniker Krankenkasse informiert: “Beschäftigte, die wegen voller Erwerbsminderung Rente beziehen, zahlen Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung. Ausnahme: für die Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an. Das gilt auch für den Arbeitgeber.”

Außerdem gilt in der Krankenversicherung ein ermäßigter Beitragssatz. Erwerbsgeminderte haben nämlich keinen Anspruch auf Krankengeld.

Bei voller Erwerbsminderung entfällt Arbeitslosenversicherung

Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, ist bei einer Beschäftigung nicht verpflichtet, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber müssen Beiträge an die Agentur für Arbeit leisten.

Endet die Beschäftigung frühzeitig, gibt es dann allerdings auch keinen Anspruch aus Arbeitslosengeld. Dies gilt laut Bundessozialgericht auch unabhängig davon, ob die volle Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet bewilligt wurde. (B11 AL 38/21 R).

Arbeitslosenversicherung erst bei Ende der vollen Erwerbsminderung

Geht die Arbeit indessen weiter und ist keine Erwerbsminderung mehr vorhanden (wird keine volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt), dann müssen die Betroffenen auch Beiträge in der Arbeitslosenversicherung leisten und haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Steuernachzahlung bei Rente und Arbeitseinkommen möglich

Die Regeln der Versteuerung von Arbeitseinkommen ändern sich nicht, weil sie zugleich eine Rente beziehen. Sie bekommen genauso einen Bruttolohn, von dem Lohnsteuer abgezogen wurde. Allerdings ist es möglich, dass Sie, wenn Sie zugleich Rente und Arbeitseinkommen beziehen, im folgenden Jahr Steuern nachzahlen müssen.

Warum müssen Sie unter Umständen Steuern nachzahlen?

Rente und Erwerbsarbeit sind beide steuerpflichtig. Anders als bei der Lohnsteuer, die direkt einbehalten wird, führt die Rentenversicherung keine Steuern direkt ans Finanzamt ab.

Die Erwerbsminderungsrente ist meist niedrig und haben bei einem recht hohen Steuerfreibetrag und außerdem den steuerlichen Grundfreibetrag. Deshalb bezahlen die meisten Menschen, die nur die Erwerbsminderungsrente bekommen, keine Steuer auf die Rente.

15% der Rente als zu Steuer einplanen

Dies ändert sich jedoch schnell, wenn Sie zusätzlich zur Rente sozialversicherungspflichtig arbeiten. Dann fallen schnell Steuern an. Um nicht in finanzielle Nöte zu kommen, weil das Finanzamt Forderungen erhebt, die Sie zu diesem Zeitpunkt nicht leisten können, halten Sie sich an eine Faustregel: Planen Sie rund fünfzehn Prozent der Rente als Steuer ein, wenn Sie hinzuverdienen.

Denken Sie an die Steuererklärung!

Sie müssen auf jeden Fall im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie gleichzeitig arbeiten und eine Rente beziehen. Eine Ausnahme gibt es nur beim Minijob.