Caritas will Kinderzuschlag zur einkommensabhängigen Kindergrundsicherung ausbauen
29.01.2015
Viele Familien sind auf Hartz IV angewiesen, wenn ein Gehalt durch die Pflege und Erziehung von Kindern wegfällt. Noch häufiger sind Alleinerziehende auf Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II angewiesen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) fordert eine finanzielle Stärkung von Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden anlässlich der Verabschiedung des Existenzminimumberichts im Kabinett.
Zugang zu Kinderzuschlag durch enge Einkommensgrenzen erschwert
„Die Entscheidung für Kinder darf nicht dazu führen, dass Familien zur Sicherung ihrer Existenz auf Hartz IV angewiesen sind. Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende müssen finanziell gestärkt werden”, fordert Peter Neher, Präsident des DCV. Die Caritas sieht den Kinderzuschlag als wirksames Instrument zur Existenzsicherung von Kindern und Familien. Jedoch profitierten immer noch zu wenige von dieser Leistung, da die Einkommensgrenzen zu eng gefasst seien. „Um arme Familien besser zu unterstützen, fordern wir daher, den Kinderzuschlag zu einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auszubauen“, so Neher.
Anspruch auf den Kinderzuschlag haben jene Familien, deren Einkommen zwar zur Deckung des elterlichen Existenzminimums, jedoch nicht für den Bedarf des Kindes reicht. Abhängig vom Einkommen beträgt er pro Kind bis zu 140 Euro monatlich. Der Kinderzuschlag wird aber nur dann zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn durch die Leistung der Familienbedarf gedeckt und der Bezug von Hartz IV oder Sozialgeld vermieden wird. Anderenfalls greift die Grundsicherung nach SGB II.
Armut von Kindern und Familien durch Kindergrundsicherung lindern
Durch den Ausbau des Kinderzuschlags zu einer Kindergrundsicherung würde dem DCV zufolge das „Hin- und Herschieben“ von Familien zwischen Jobcenter und Familienkasse beendet werden. Insgesamt würde die verdeckte Armut von Familien gelindert, da mindestens 113.000 Familien mehr als heute von der Leistung profitieren würden. Dafür entstünden laut Caritas Kosten in Höhe von rund 168 Millionen Euro. Neben den Familien würde der Kinderzuschlag insbesondere Alleinerziehenden helfen. Rund 38 Prozent mehr als heute wären anspruchsberechtigt.
„Eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Schritte, um Familien zu stärken“, erläutert Neher. Wichtig sei auch der Wegfall der derzeitigen Höchsteinkommensgrenze. Denn derzeit verlieren Familien den Anspruch auf den Kinderzuschlag, sobald ihr Einkommen die starre Höchstgrenze nur um wenige Euro übersteigt. In der Folge sinkt das Einkommen der Familie trotz des höheren Gehalts. (ag)
Bild: Lupo / pixelio.de
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