Am 1. Januar 2025 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die Unterhaltsrichtlinien für minderjährige und volljährige Kinder sowie Ehegatten in Deutschland vorgibt. Die Aktualisierung wurden wegen den steigenden Lebenshaltungskosten notwendig und hat weitreichende Auswirkungen auf Unterhaltspflichtige und -berechtigte. Insgesamt steigt der Unterhaltsanspruch.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein nicht gesetzlich bindendes, jedoch weithin anerkanntes Regelwerk, das von den Oberlandesgerichten unter Mitwirkung des Deutschen Familiengerichtstages entwickelt wird.
Sie dient als Leitlinie zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs für Kinder und Ehegatten. Grundlage der Tabelle sind das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der altersabhängige Bedarf des Kindes.
Die Tabelle berücksichtigt nicht die Zahlbeträge, sondern den Bedarf, welcher nach Abzug von Kindergeldanteilen berechnet wird.
Anhebung der Unterhaltsbeträge für Kinder
Eine zentrale Neuerung der Düsseldorfer Tabelle 2025 ist die Erhöhung der Unterhaltsbeträge für Kinder. Diese richtet sich nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und ist in vier Altersstufen unterteilt:
- Kinder von 0 bis 5 Jahren
- Kinder von 6 bis 11 Jahren
- Kinder von 12 bis 17 Jahren
- Volljährige Kinder ab 18 Jahren
Die erste Einkommensgruppe, bis zu einem Nettoeinkommen von 2.100 €, deckt den sogenannten Mindestunterhalt ab. Dieser basiert auf der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Unterhaltsbeträge prozentual.
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025
Nettoeinkommen | 0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | Ab 18 Jahre | Prozentsatz |
---|---|---|---|---|---|
Bis 2.100 € | 482 € | 554 € | 649 € | 693 € | 100 % |
2.101 € – 2.500 € | 507 € | 582 € | 682 € | 728 € | 105 % |
2.501 € – 2.900 € | 531 € | 610 € | 714 € | 763 € | 110 % |
2.901 € – 3.300 € | 555 € | 638 € | 747 € | 797 € | 115 % |
3.301 € – 3.700 € | 579 € | 665 € | 779 € | 832 € | 120 % |
3.701 € – 4.100 € | 617 € | 710 € | 831 € | 888 € | 128 % |
4.101 € – 4.500 € | 656 € | 754 € | 883 € | 943 € | 136 % |
4.501 € – 4.900 € | 695 € | 798 € | 935 € | 998 € | 144 % |
4.901 € – 5.300 € | 733 € | 843 € | 987 € | 1.054 € | 152 % |
5.301 € – 5.700 € | 772 € | 887 € | 1.039 € | 1.109 € | 160 % |
Ab 9.701 € | 964 € | 1.108 € | 1.298 € | 1.386 € | 200 % |
Die oben genannten Beträge stellen den Bedarf dar. Der Zahlbetrag wird nach Abzug des Kindergeldanteils berechnet.
Anrechnung des Kindergeldes
Das Kindergeld beträgt einheitlich 250 € pro Kind. Es wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. Die Zahlbeträge für den Unterhaltspflichtigen reduzieren sich dementsprechend. Dies dient der Entlastung des Unterhaltspflichtigen, da das Kindergeld direkt dem Kind zugutekommt.
Bedarfskontrollbeträge und Eigenbedarf
Der Bedarfskontrollbetrag sorgt dafür, dass der Unterhaltspflichtige über ein existenzsicherndes Einkommen verfügt. Die neuen Werte 2025 sind:
- 1.200 € für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige
- 1.450 € für erwerbstätige Unterhaltspflichtige
Darüber hinaus gibt es eine Regelung für den angemessenen Eigenbedarf, der bei mindestens 1.750 € liegt. Diese Beträge können bei erhöhten Wohnkosten angepasst werden.
Ehegattenunterhalt: Anpassungen der Berechnung
Auch der Ehegattenunterhalt wurde angepasst. Die Berechnung erfolgt abhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist:
- Erwerbstätig: 45 % des Einkommens zuzüglich 50 % sonstiger Einkünfte.
- Nicht erwerbstätig: 50 % des Einkommens.
Der Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen liegt bei mindestens 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig).
Mangelfälle: Verteilung begrenzter Mittel
In Mangelfällen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche zu decken, wird die verbleibende Verteilungsmasse proportional auf die Berechtigten verteilt. Kinder haben dabei Vorrang, wie § 1609 Nr. 1 BGB regelt.
Beispielrechnung
Ein Unterhaltspflichtiger hat 1.750 € Nettoeinkommen und drei Kinder:
- Eigenbedarf: 1.450 €
- Verteilungsmasse: 300 €
- Verteilung erfolgt anteilig nach Bedarf der Kinder.
Dieses Beispiel zeigt, dass auch bei knappen Mitteln eine gerechte Aufteilung möglich ist.
Ist die Tabelle rechtsverbindlich?
Die Düsseldorfer Tabelle nutzen alle Oberlandesgerichte in Deutschland, um einen angemessenen Kindesunterhalt zu ermitteln. Die Tabelle wird erstellt mit Beteiligung und in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
Was ändert sich nicht?
Die Struktur der Tabelle bleibt dieselbe wie 2023. Es gibt also nach wie vor 15 Einkommensgruppen, nach denen die Höhe des Unterhalts bemessen wird, sowie im Regelfall zwei Unterhaltsberechtigte.
Hier die gesamt Duesseldorfer-Tabelle 2025 im PDF Format
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.