Rente: Anspruch auf den Extra-Freibetrag auch bei Wohngeld und Grundsicherung

Lesedauer 2 Minuten

In Deutschland gibt es eine betrรคchtliche Anzahl an Rentnern, die auf die Grundsicherung angewiesen sind. Diese Rentner, auch als “Aufstocker” bezeichnet, sind auf den Extra-Freibetrag wegen Grundrentenzeiten angewiesen.

Der Extra-Freibetrag stellt sicher, dass nicht die gesamte Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, was zu einem hรถheren monatlichen Einkommen fรผhrt.

Was ist der Extra-Freibetrag und wer kann ihn beanspruchen?

Der Extra-Freibetrag steht Personen zu, die Anspruch auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld haben.

Um diesen Freibetrag in Anspruch nehmen zu kรถnnen, mรผssen die Betroffenen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kรถnnen.

Der Extra-Freibetrag sorgt dafรผr, dass monatlich weniger Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird, was die tatsรคchlichen Sozialleistungen erhรถht. Dies kann sogar dazu fรผhren, dass erstmals ein Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld entsteht.

Lesen Sie auch:

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Bei Rentenleistungen besteht ein regulรคrer Einkommensfreibetrag von 100 Euro, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Zusรคtzlich bleiben 30 Prozent des รผber diesen Freibetrag hinausgehenden Renteneinkommens ebenfalls unberรผcksichtigt.

Allerdings darf der Freibetrag maximal 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung nicht รผberschreiten. Fรผr das Jahr 2024 betrรคgt der Hรถchstfreibetrag monatlich 281,50 Euro.

Ein praktisches Beispiel: Berechnung des Freibetrags

Ein Beispiel kann die Berechnung des Freibetrags verdeutlichen: Ein Rentner bezieht eine Monatsrente von 800 Euro und hat 33 Jahre Grundrentenzeiten nachgewiesen.

Von diesen 800 Euro bleiben zunรคchst 100 Euro anrechnungsfrei. Auf die verbleibenden 700 Euro wird ein zusรคtzlicher Freibetrag von 30 Prozent, also 210 Euro, angewendet. Insgesamt ergibt sich somit ein nicht anzurechnendes Einkommen von 310 Euro.

Der Regelsatz fรผr Alleinstehende in der Regelbedarfsstufe 1 betrรคgt 2024 genau 563 Euro.

Da der Hรถchstfreibetrag jedoch 281,50 Euro nicht รผberschreiten darf, wird der Freibetrag auf diesen Betrag begrenzt.

Daher werden von der monatlichen Rente von 800 Euro nur 518,50 Euro auf die Grundsicherung angerechnet (800 Euro minus 281,50 Euro).

Wer hat Anspruch auf die 33 Jahre Grundrentenzeiten?

Seit 2021 kรถnnen Rentnerinnen und Rentner einen Anspruch auf die Grundrente haben, wenn sie langjรคhrig versichert waren.

Im Rentenbescheid wird seitdem angegeben, ob mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht wurden. Diese Angabe ist wichtig, da sie den Anspruch auf hรถhere Sozialleistungen aus der Grundsicherung oder Wohngeld begrรผnden kann.

Die Deutsche Rentenversicherung berรผcksichtigt als Grundrentenzeiten unter anderem Pflichtbeitragszeiten aus Beschรคftigung oder selbstรคndiger Tรคtigkeit, Kindererziehung, Pflege, Leistungen bei Krankheit, Rehabilitation und Berรผcksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.

Auch Zeiten aus anderen Sicherungssystemen wie der Alterssicherung der Landwirte oder einem berufsstรคndischen Versorgungswerk zรคhlen dazu.

Lesen Sie auch:

Warum ist der Extra-Freibetrag wichtig?

Der Extra-Freibetrag spielt eine wesentliche Rolle fรผr Rentner, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Er kann deren finanzielle Situation erheblich verbessern, indem er dafรผr sorgt, dass mehr von der Rente erhalten bleibt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dies fรผhrt zu einer hรถheren monatlichen Auszahlung und verbessert die Lebensqualitรคt der Betroffenen.

Wie kann man den Extra-Freibetrag beantragen?

Um den Extra-Freibetrag zu beantragen, mรผssen Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung einen Nachweis รผber die Grundrentenzeiten vorlegen. Dieser Nachweis ist oft bereits im Rentenbescheid enthalten.

Mit diesem Nachweis kรถnnen Rentner dann bei den zustรคndigen Behรถrden den Extra-Freibetrag geltend machen.