Wird die Bürgergeld-Erhöhung gestoppt? FDP will Überprüfung

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Vor wenigen Tagen hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze bis 2024 angekündigt. Nach einer anhaltenden öffentlichen Debatte über die Höhe der Regelleistungen scheint die FDP nun aus dem Vorhaben auszusteigen.

Erhöhung für 2024 geplant

Aufgrund der anhaltenden Teuerung wird das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 angehoben. Insgesamt soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Bürgergeldbezieher nach den derzeitigen Planungen im kommenden Jahr um knapp zwölf Prozent steigen – von derzeit 502 Euro auf geplante 563 Euro. Auch für volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften sind Erhöhungen geplant: von derzeit 451 Euro auf 506 Euro monatlich.

FDP will Anpassungen der Regelleistungen überprüfen

Während die Sozialverbände die Anpassungen als zu spät und zu gering verwerten und sich dabei auf eigene Studien beziehen, plant die FDP die Anpassungen “in letzter Minute” auf den Prüfstand zu stellen. Schon die bisherige vorgesehene Erhöhung würde “bei vielen Liberalen auf Widerstand stoßen”, so der FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer.

Meyer sagte in einem Gespräch mit BILD: “Wenn das Bürgergeld so stark steigt, müssen das alle arbeitenden Menschen auch nachvollziehen können.” Die FDP will “eine genaue Überprüfung” vornehmen, um zu verstehen, wie Arbeitsminister Hubertus Heil die geplante Erhöhung kalkuliert habe.

Meyer meint, dass auch bei einer möglichen Erhöhung des Bürgergeldes aufgrund der anhaltenden Inflation die Akzeptanz der Bevölkerung im Auge behalten werden müsse. Daher wolle die FDP nun prüfen, ob die Höhe der Regelleistungen angemessen seien.

Wie werden die Regelleistungen berechnet?

Zur Berechnung der Regelsätze wird ein sogenanntes Statistikmodell verwendet. Dahinter verbirgt sich die Methode, das untere Fünftel der Einkommen in Deutschland zur Berechnung heranzuziehen.

Zu diesem “unteren Fünftel” zählen aber auch Tagelöhner, Armutsrentner, Bürgergeld-Aufstocker. Damit werden die unteren Einkommensschichten herangezogen, die selbst armutsgefährdet sind.

Viele Bedarfe werden als nicht relevant angesehen

Die Bundesregierung streicht auch viele Ausgabenpositionen aus dem Regelbedarf, weil sie als “nicht relevant” angesehen werden. Nicht relevant bedeutet, dass diese Positionen eigentlich ohne Grund gekürzt oder gestrichen werden, um den Regelbedarf künstlich klein zu rechnen. Dazu gehören z.B. kulturelle Aktivitäten, Kfz und Versicherungen, Alkohol und Tabak, aber auch Bildung.

Regelsätze müssen angepasst werden

Die Bundesregierung ist jedoch daran gebunden, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Dieses hatte geurteilt: “Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren.” (BVerfG AZ: 1 BvL 10/12; AZ: 1 BvL 12/12; AZ: 1 BvR 1691/13; Rn 144).

Darüber hinaus hatte das Bundesverfassungsgericht auch geurteilt, dass die Bemessung der Regelleistungen das Existenzminimum abdecken muss und daher transparent und bedarfsdeckend zu berechnen ist.