Doch kein höherer Freibetrag bei der Witwenrente durch Ampelaus

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Wir berichteten bei Gegen Hartz über die Erhöhung der Witwenrente, die im Juli 2027 kommen sollte. Das Ende der Ampel-Koalition macht es leider unwahrscheinlich, dass dieser erhöhte Sockelbetrag für Hinterbliebene Realität wird.

Das angerechnete Einkommen

Zusätzliches Einkommen über einem Freibetrag wird bei der Witwenrente zu 40 Prozent angerechnet. Der Freibetrag für Witwenrentenempfänger wurde 2024 auf 1038,05 Euro angehoben. Bis dahin bleibt alles Geld bei den Witwen und Witwern, ohne dass ihre Rente leidet.

Ein geplanter Sockelbetrag zusätzlich zum Freibetrag sollte das nicht angerechnete Einkommen weiter erhöhen und war für 2027 geplant. Doch jetzt ist ungewiss, ob der “Sockel” jemals kommt.

Unklarheit über die Rente

Mit dem Ende der Ampel-Regierung stehen nämlich Änderungen bei der Rente durch diese Regierung in Frage. Das von der Ampel beschlossene Rentenpaket II wird es in dieser Form nicht geben; die CDU stellt mit großer Wahrscheinlichkeit in der nächsten Bundesregierung die stärkste Kraft dar, und sie hat andere Vorstellungen.

Rentenreform und Wachstumsinitiative

Die Ampel-Regierung hatte unter dem Label “Wachstumsinitiative” Rentenänderungen geplant, um Erwerbsarbeit für Rentner attraktiver zu gestalten. Dazu gehören eine Rentenaufschubprämie, also eine Zahlung für diejenigen, die über das Datum ihrer offiziellen Altersrente hinaus weiterarbeiten.

Es kippten bereits die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner, so dass Senioren heute so viel zur Rente hinzuverdienen können, wie sie wollen.

Bei manchen Rentenformen sind es die Anrechnungen der Einkünfte, die darauf hinauslaufen, dass die Betroffenen umso weniger Rente bekommen, desto mehr sie arbeiten. Bei der Witwenrente zum Beispiel wird Einkommen so frühzeitig an die Rente angerechnet, dass es die Arbeit wenig attraktiv macht.

Nullrente trotz Rentenanspruch

Viele Witwen und Witwer haben zwar einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, praktisch zieht die Kasse ihnen aber so viel als Einkommen ab, dass eine Null-Rente bleibt. Sie sind also rentenberechtigt, doch die monatliche Höhe ihrer Rente liegt bei Null.

Der geplante Sockelbetrag

Ein geplanter Sockelbeitrag sollte schon 2025 für Hinterbliebene kommen. Das verschob sich wegen technischen Problemen der Rentenversicherung auf 2027.

Dieser Sockelbeitrag hätte Witwen und Witwern erheblich mehr Erwerbseinkommen ermöglicht, ohne ihre Rente zu schmälern. Dieser Sockel sollte bei 538 Euro liegen und sich an den Mindestlohn anpassen.

Witwen und Witwer sollten also einen Vollzeitjob im Mindestlohn leisten können, ohne dass dies ihre Rente verkleinerte. Diese sinnvolle Änderung wird vermutlich nicht kommen, denn die CDU / CSU hält nichts davon.

CDU plant “Aktivrente”

Auch CDU/CSU wollen Erwerbsarbeit während der Rente attraktiver gestalten. Carsten Linnemann, der Generalsekretär, stellte eine “Aktivrente” als Modell der Union vor.

Er sagte: „Wir müssen in Deutschland generell mehr Anreize dafür setzen, damit Arbeit in Deutschland positiver gesehen wird. Mehrarbeit wollen wir steuerlich belohnen.”

Linnemann zufolge plant die CDU all die zu belohnen, die trotz des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten. Diese sollten “bis zu einem Betrag von zum Beispiel 2000 Euro monatlich steuerfrei etwas hinzuverdienen dürfen. Das wird Hunderttausende aktivieren.“

Eine Hoffnung für Witwen und Witwer?

Käme diese “Aktivrente”, dann würden auch Witwen und Witwer über der Altersgrenze für die Altersrente von diesem Freibetrag profitieren. Der Haken an der Sache ist aber, dass die Witwen- und Witwerrente an das Todesjahr des versicherten Partners gebunden ist – und nicht an das Jahr, in dem die Altersrente beginnt.

Witwen und Witwer vor der Altersrente haben von diesem großzügigen Freibetrag also nichts.