Online Hartz IV Anträge bei der BA

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Bundesagentur für Arbeit weitet Online-Service aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich digitalisiert. Ab sofort können Anträge und Mitteilungen über die Seite der BA gestellt werden. Was bedeutet das für Sozialhilfe und Hartz IV Beziehende?

Die BA geht einen Schritt in Richtung Zukunft. Lange hat man auf Vereinfachungen gewartet. Nun steht das Angebot “jobcenter.digital” und Gegen-Hartz hat sich das Angebot genauer angeschaut. Positiv ist, dass Anträge auf Weiterbewilligung und Mitteilungen über Änderungen online gestellt werden können. Hierfür muss man allerdings einen Zugang erhalten, der nur über das Jobcenter erhältlich ist. Dieser Umweg erschwert die Nutzung des eigentlich positiven Service.

Online Anträge und Weiterbewilligungen

Laut BA wurden bereits seit Einführung 1000 Formulare online eingereicht. Wenn man bedenkt, dass der Online-Service seit Mai 2019 verfügbar ist, ist diese Zahl noch sehr überschaubar. Dennoch plant die BA das Angebot auszuweiten. Das Projekt ist ein Teil des Onlinezuganggesetzes. Die Bundesregierung will hiermit erreichen, dass Verwaltungsleistungen bis Ende 2020 vollkommen digitalisiert verfügbar sind.

Digitale Akte

Zusätzlich planen Jobcenter, Elektronische Akten einzuführen. Viele Behörden haben dies bereits umgesetzt. Hierdurch soll die Arbeit für Hartz IV Leistungsbezieher und Behörden vereinfacht werden. „Wir können künftig Bürgerinnen und Bürgern Auskünfte viel kurzfristiger und von jedem Standort aus geben – natürlich immer unter Beachtung des Datenschutzes“, erklärte Björn Haller, einer der Verantwortlichen. Zukünftig sollen auch Hartz IV Leistungsanträge online ausgefüllt und abgeschickt werden können. Diese sollen dann digitalisiert bearbeitet werden.

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Keine Originale senden

Wichtig ist, dass durch die Digitalisierung eingereichte Dokumente nach einer bestimmten Zeit aus Datenschutzrechtlichen Aspekten vernichtet werden. Aus diesem Grund sollten Nutzer wichtige Dokumente nicht im Original einreichen, es sei denn, das Jobcenter fordert hierzu explizit auf. Im Kreis Gütersloh geht man sogar einen Schritt weiter und will Bezahlfunktionen installieren. Zudem soll auch eine App für Handys verfügbar sein. Das alles ist aber noch Zukunftsmusik und noch nicht umgesetzt.

Bundesweit gibt es 408 Jobcenter, 303 von diesen Jobcentern nutzen nun die elektronische Akte und speichern somit die Hartz IV-Akte elektronisch in einer zentralen Datenbank ab. Hierdurch soll Papier gespart werden und die Arbeitseffizienz gesteigert werden. Zudem sollen so wichtige Dokumente nicht mehr verloren gehen. Doch die Praxis in den Jobcentern ist hiervon weit entfernt. Denn die Briefzusendung und -zustellung erfolgt immer noch über den normalen Postweg. Es werden lediglich alle Dokumente eingescannt.

Was darf eigentlich alles eingescannt werden?

Aufgrund der Sensibilität der Daten ist zudem unklar, welche Unterlagen an die Scan-Zentren übersandt werden dürfen. Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Die Bundesagentur stellt lediglich eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Nach dieser sollen Unterlagen wie Kontoauszüge oder Versicherungsdokumente nicht eingescannt werden. Was jedoch an die Scan-Zentren übersandt wird, entscheidet am Ende jedes Jobcenter für sich selbst.

Jobcenter sollten nicht eigenständig entscheiden dürfen

Eine Arbeitshilfe sei nicht ausreichend. Vielmehr müsste es eine verbindliche Weisung geben. Denn eine Datenbank, wo extrem viele personenbezogenen Daten gespeichert werden, ist extrem attraktiv für Missbräuche und Angriffe. Aus diesem Grund ist es sowieso fraglich, ob Sozialdaten in einer einzelnen Datenbank zulasten des Sozialdatenschutzes gespeichert werden dürfen.

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