Statt Strafen bessere Hilfen
19.02.2015
Die Diakonie fordert bessere Hilfeleistungen für Hartz IV-Bezieher und die Abschaffung von Sanktionen. „Bereits bei einer 30-prozentigen Kürzung geraten Arbeitslose schnell in die Lage, entweder erheblich am Essen zu sparen oder die Stromrechnung nicht mehr bezahlen zu können“, berichtet Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Das Recht auf eine sichere Lebensgrundlage ist ein Grundrecht und Grundrechte kann man nicht kürzen.“
Sanktionen abschaffen!
Es gäbe keinen Beleg dafür, dass Sanktionen einen positiven Effekt hätten. „Wir brauchen stattdessen mehr passgenaue Hilfen, die direkt an den persönlichen Notlagen der Menschen ansetzen. Die sozialen Integrationsleistungen müssen ausgebaut werden, nicht die Sanktionspraxis“, so Loheide. Pro Jahr werden rund eine Million Leistungsberechtigte sanktioniert. Meist sind Meldeversäumnis Grund für die Leistungskürzungen. Aber auch die Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit oder einer vom Jobcenter geförderten Maßnahme hat eine Sanktion zur Folge.
Wie Loheide betont, hätten sich die Chancen von Hartz IV-Beziehern auf eine eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt weiter verschlechtert. Das habe eine Untersuchung des DGB ergeben.
Über eine Million Menschen zählen hierzulande zu den Langzeitarbeitslosen. Jährlich kommen rund drei Prozent hinzu. „Es entsteht der Verdacht, dass auf zunehmende Langzeitarbeitslosigkeit mit mehr Druck reagiert wird“, erläutert Loheide. Als Grund nennt die Expertin für Sozialpolitik schlichtweg Einfallslosigkeit. Es fehle eine sinnvolle Umsetzung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“.
„Zunächst einmal müssen die Auswirkungen der geltenden Sanktionsregelungen dringend auf den Prüfstand. Sie treiben Menschen zunehmend in existentielle Armut und Wohnungslosigkeit“, so Loheide. Die Diakonie sieht den Gesetzentwurf zur sogenannten Rechtsvereinfachung im SGB II, der im Sommer 2014 von einer Bund-Länder Arbeitsgruppe dem Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales vorgelegt wurde, kritisch. Dieser enthalte zwar teilweise bereits Entschärfungen der Sanktionen, jedoch sei eine umfassende Reform des Sanktionsrechts dringend notwendig. (ag)
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