Hartz IV Behördenwillkür bei Umzugskosten

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Hartz IV Behördenwillkür bei Umzugskosten
Ein Leserartikel von Petra Stahlberg

Aufgrund der Trennung von meinem Mann reichte mein Verdienst nicht mehr aus, meine Wohnung zu finanzieren (65 m2;). Für ein halbes Jahr wurden mir die Zuschüsse für diese Wohnung noch gewährt, gleichzeitig wurde ich aber aufgefordert, mir eine kleiner Wohnung zu suchen. Die Zeit der Unterstützung ist Ende Januar abgelaufen. Da im Januar die Hotelsaison vorbei war, wurden wir entlassen (ich habe als Zimmerfrau gearbeitet).

Ohne einen Tag Arbeitslosgkeit habe ich sofort das Angebot der KOBA für Saisonarbeit in der Produktion in einer Zeitarbeiterfirma angenommen. Ab 15. Februar war dort die Saison vorbei, die Zeitarbeiterfirma hatte keine Aufträge mehr, a habe ich mir sofort einen Job (165 Euro) in einer Reinigungsfirma gesucht. Niemand kann also behaupten, ich wäre nicht bemüht zu arbeiten. Jetzt habe ich eine Zweizimmerwohnung gefunden aber… Als ich bei der KOBA die Anfrage stellte wurde mir gesagt, für meine Dreiraumwohnung gilt ein Bestandsschutz, dort wird mir ein Erstattungsbetrag von 4,10 Euro pro m2; gewährt, aber eben nur für 50 m2; und nicht für die Größe meiner Wohnung. Suche ich mir eine neue Wohnung, gibt es eine neue Wohnung, für die nur noch 3,70 Euro pro m2; erstattet werden. Es gab auf Nachfrage bei der KOBA jedoch keine Einwände gegen den Bezug der Wohnung, wenn ich die zuviel zu zahlenden monatlichen 22 Euro selbst finanzieren könnte. Da ich aufgefordert wurde, die zu große Wohnung zu verlassen, ständen mir auch Umzugskosten zu, da ich nicht in der Lage bin, den Umzug zu finanzieren.

Ich bin alleinstehend, 48 Jahre alt und nicht mehr in der Lage, Möbel zu tragen, ab- und aufzubauen oder Schränke aufzuhängen, habe auch niemanden, der mir dabei behilflich ist. Heute wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag auf Umzugskosten abgelehnt wurde, weil die Wohnkosten "unangemessen" wären. Die Bearbeitung eines Widerspruches könnte sehr lange dauern. Ich muss die Wohnung in 20 Tagen renoviert übergeben. Wo sind da noch Recht und Gesetz? Ich habe übrigens auch für die Zeit seit 16. Februar weder Arbeitslosengeld noch Unterstützung der KOBA bekommen. Beim Arbeitsamt einen Termin zur Berechnung des Arbeitsamtes zu bekommen ist so schnell nicht möglich, Lohnabrechnungen für den Monat Februar (bis 15. war ich noch berufstätg) erhalte ich erst am 15. März, daher kann auch keine monatliche Unterstützung der KOBA berechnet werden und keine Vorauszahlung geleistet werden. Wovon soll man denn noch existieren auch wenn man noch so arbeitswillig ist. Da kommt einem wirklich der Gedanke – warum nicht nur Hatz IV, den Tag im Sessel verbringen, an jedem Monatsende pünktlich Geld, wenn auch wenig, auf dem Konto, aber keine Sorge um neue Anträge. Denn wenn ich auch arbeiten gehe, mehr kommt auch nicht raus und man wird behandelt wie jeder, der eigentlich keine Lust zum Arbeiten hat. (Petra Stahlberg, 12.03.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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