Die Diakonie rät Eltern, die von Hartz IV betroffen sind, die Schulkosten- Beihilfen zu beantragen und gegebenenfalls vor den Sozialgerichten zu klagen
Die Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern rät Eltern, die das Arbeitslosengeld II erhalten, für das kommende Schuljahr Schulkosten Beihilfen zu beantragen. Dazu müssten die Eltern einen Antrag an die zuständige Arge stellen und möglichst alle Artikel auflisten, die für das Schuljahr ihrer Kinder benötigt werden. Mit Sicherheit werden die Argen die Anträge ablehnen, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass Sonderleistungen für Schulkosten bewilligt werden. Doch der Refernet für Existenzsicherung bei der Diakonie, Gregor Kochhan, hegt dennoch die Hoffnung, dass Kinder ein verfassungsmäßiges Recht auf Bildung haben. Schließlich sei dies gesetzlich verankert.
Die Änträge sollten die Eltern möglichst schnell stellen, da man bei einer sehr wahrscheinlichen Anlehnung eine gerichtliche Hilfe wahr nehmen kann. Nach Ansicht der Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern gebe es realistische Chancen vor den Sozialgerichten die Schulkosten Beihilfe als Sonderleistungen durch zu klagen. Kochan verwies auf die bereits gefällten Urteile der Landessozialgerichte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Hier hatten die Gerichte bereits im Sinne der Kläger geurteilt. Der Bundesrat hat die Bundesregierung bereits aufgefordert, bis zum Jahresende die ALG II Kinderegelsätze zu überprüfen und dabei explizit auf die Kosten für Lernmittel verwiesen.
Die Ämter in Mecklenburg-Vorpommern verwiesen nochmals darauf, dass sie die Anträge ablehnen werden, da es keine gesetzlichen Regelungen gibt. Wir empfehlen bei Klage, sich an die Diakonie in Mecklenburg-Vorpommern zu wenden, um gegebenfalls Rechtsmittelhilfe zu erhalten. Schließlich fordert die Diakonie öffentlich dazu auf, einen Klageweg zu bestreiten. (05.08.08)
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