Wie wird künftig das Thema Unterkunft und Heizung im Rahmen des Bürgergelds geregelt – besonders vor dem Hintergrund einer möglichen Bundespauschale? Während bislang die tatsächlichen Kosten im Rahmen der Angemessenheit übernommen werden, kündigen sich 2026/2027 tiefgreifende Änderungen an. Das trifft vorrangig Haushalte mit hoher Miete. Und das mitten in einer ohnehin angespannten Lage.
Aktueller Stand der Pauschale
Im geltenden Recht übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, sofern diese „angemessen“ sind (§ 22 Abs. 1 SGB II bzw. entsprechend beim Bürgergeld).
Was heißt „angemessen“? Das hängt von örtlichen Obergrenzen, Wohnungsgröße und örtlicher Mietlandschaft ab.
Beispiel Hannover: Für eine Einzelperson derzeit eine Bruttokaltmiete von rund 499 € (ohne Heizkosten) gilt als angemessen.
Gleichzeitig: Über 15 % der Bürgergeld‑Beziehenden in Niedersachsen müssen bereits jetzt zum Teil die Mehrkosten bei Wohnkosten selbst tragen – fast 120 € monatlich.
Die „Karenzzeit“ bei Erstbezug sichert bislang, dass für Unterkunftskosten im ersten Jahr meist die tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden – auch wenn über der Angemessenheitsgrenze. Heizkosten hingegen haben keine Karenzzeit.
Regionale Mietobergrenzen am Beispiel Niedersachsen (Stand: 2025)
| Region / Kommune | Angemessene Miete für 1-Personen-Haushalt (bruttokalt) | 
| Stadt Hannover | 499€ | 
| Stadt Osnabrück | 624€ | 
| Landkreis Wolfenbüttel (Stadtgebiet) | 501,60€ | 
| Landkreis Wolfenbüttel (übriges Kreisgebiet) | 397,10€ | 
| Stadt Oldenburg | Nach Wohngeldtabelle + 10 % Zuschlag | 
| Landkreis Emsland | Kein fixer Wert, Angemessenheit wird individuell geprüft | 
Diese Werte zeigen das erhebliche regionale Gefälle innerhalb Niedersachsens – was künftig unter einer bundesweiten Pauschale nicht mehr berücksichtigt werden könnte. Haushalte in Städten wie Osnabrück oder Oldenburg hätten damit deutlich schlechtere Karten als im ländlichen Raum, wenn eine einheitliche Mietobergrenze kommt.
Geplante Anpassung im Landes‑/Bundesverfahren
Doch diese bewährte Praxis steht jetzt auf dem Prüfstand. Reformpläne im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung des Bürgergeldes deuten auf zwei Verschiebungen hin:
- Einführung einer bundesweiten Pauschale für Unterkunft & Heizung statt der bisherigen individuellen Prüfung.
- Kürzung oder Wegfall der bisherigen Karenzzeit bzw. stärkere Begrenzung der Angemessenheitsregelung.
Für Betroffene bedeutet das: Wer heute noch in Sicherheit glaubt, auf Basis der aktuellen Obergrenzen zu handeln, könnte ab 2026 in eine vollkommen neue Situation geraten. Welche konkreten Folgen lassen sich bislang erkennen?
Veränderungen durch die neuen Regelungen
In teuren Wohnlagen (z. B. Großstadtwohnungen) könnte die Pauschale deutlich unter der tatsächlich notwendigen Miete liegen – Mehrkosten müssten dann privat getragen werden.
Der Umzugsdruck steigt. Wer nicht freiwillig eine günstigere Wohnung findet, droht künftig gezwungen zu werden, weil die übernommenen Kosten begrenzt sind.
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Bescheid prüfenDie Planungssicherheit ist gering. Weder verbindliche Werte noch verbindliches Inkrafttreten wurden bislang gesetzlich fixiert – Reformentscheide stehen noch aus.
Warum gerade jetzt ein Risiko entsteht
Wohnkosten sind der größte Ausgabeposten im Bürgergeld‑System – allein diesen Teil zu steuern, schafft kräftiges Sparpotenzial für den Staat. Gleichzeitig steigen gerade in vielen Regionen die Miet‑ und Heizkosten rapide – das Spannungsverhältnis wächst.
In Niedersachsen zeigen Statistiken bereits jetzt: Mindestens 15 % der Beziehenden zahlen selbst drauf. Eine künftige Pauschale verschärft diese Tendenz. Wer heute noch 100–120 € zusätzlich zahlen muss, dem könnten bald 200 € oder mehr monatlich fehlen.
Tipps für Haushalte mit hoher Miete
Wer derzeit eine Mietbelastung hat, die deutlich über den genannten Obergrenzen liegt, sollte sich aktiv vorbereiten. Ein Blick in die Tabelle zeigt: In Osnabrück gilt für eine Einzelperson eine Obergrenze von knapp 624 Euro, im übrigen Kreisgebiet von Wolfenbüttel hingegen nur 397 Euro. Solche Unterschiede machen deutlich, wie schnell man über der Grenze liegt – und wie dringend es ist, rechtzeitig zu handeln.
Zunächst sollten die eigenen Wohnungskosten mit den örtlich geltenden Angemessenheitsgrenzen abgeglichen werden. Wer merkt, dass die eigene Miete über dem anerkannten Rahmen liegt, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Jobcenter suchen – insbesondere bei neuen Mietverträgen ist eine schriftliche Zusicherung zur Kostenübernahme unerlässlich, um spätere Kürzungen zu vermeiden.
Auch die Heizkosten verdienen besondere Aufmerksamkeit: Hier greift keine Karenzzeit, und mögliche künftige Pauschalen könnten deutlich restriktiver ausfallen.
Wenn die aktuelle Wohnung dauerhaft über den anerkannten Kosten liegt, kann es ratsam sein, über einen Wohnungswechsel oder andere Formen der Kostensenkung nachzudenken. Beratungsstellen, Mietervereine und Sozialverbände bieten hierbei wertvolle Unterstützung.
Nicht zuletzt sollte auch eine finanzielle Reserve eingeplant werden – für den Fall, dass eine Pauschale eingeführt wird und die tatsächlichen Wohnkosten künftig nicht mehr voll übernommen werden. Wer jetzt vorausschauend plant, kann spätere Belastungen zumindest abfedern.




