Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, geht oft davon aus, dass die wichtigsten Vergรผnstigungen bekannt und die notwendigen Antrรคge gestellt sind. Doch genau hier liegt ein oft รผbersehener Irrtum. Denn ein erheblicher Teil mรถglicher Unterstรผtzungsleistungen versteckt sich auf Landesebene โ und bleibt dadurch fรผr viele Betroffene nicht klar ersichtlich.
Es geht um Mobilitรคtsvorteile, finanzielle Hilfen und besondere Rechte im Alltag, die nur deshalb nicht genutzt werden, weil sie kaum bekannt sind.
Nachteilsausgleiche โ was steckt dahinter?
Nachteilsausgleiche sind gesetzlich vorgesehene Leistungen fรผr Menschen mit Behinderung, die helfen sollen, behinderungsbedingte Nachteile oder Mehraufwendungen auszugleichen. Sie reichen von Steuererleichterungen รผber kostenlose Fahrten im Nahverkehr bis zu besonderen Rechten im Berufsleben.
Wรคhrend viele dieser Ausgleiche bundesweit geregelt sind, existieren zahlreiche zusรคtzliche Regelungen, die ausschlieรlich auf Landesebene gelten โ und dadurch oft unter dem Radar bleiben.
Landesrecht: Der blinde Fleck im Sozialsystem
Zwar definiert das Bundesrecht die Grundlagen fรผr Nachteilsausgleiche โ etwa รผber das Sozialgesetzbuch IX oder das Einkommensteuergesetz โ, doch die konkrete Ausgestaltung ist hรคufig Sache der Bundeslรคnder.
Das betrifft nicht nur die Hรถhe bestimmter Leistungen, sondern auch deren Voraussetzungen und Antragswege. Wer sich hier nicht gezielt informiert, lรคsst mitunter wertvolle Hilfen ungenutzt.
Drei Beispiele, die รผberraschen
Die folgende Tabelle zeigt drei konkrete Regelungen aus verschiedenen Bundeslรคndern, die exemplarisch deutlich machen, wie unterschiedlich Nachteilsausgleiche ausgestaltet sein kรถnnen โ und wie leicht sie รผbersehen werden.
| Bundesland / Bereich | Was viele nicht wissen |
| Nordrhein-Westfalen โ Blindengeld | Blinde unter 60 Jahren erhalten monatlich rund 913 Euro. Die Leistung muss gesondert beantragt werden und ist vielen nicht bekannt. |
| Hessen โ รPNV-Wertmarke | Bei bestimmten Merkzeichen kann die Wertmarke kostenfrei sein. Wer sie nicht beantragt, zahlt unnรถtig weiter. |
| Bayern โ Freifahrt im Nahverkehr | Mit Merkzeichen wie โGโ, โaGโ oder โBlโ besteht Anspruch auf kostenlose Befรถrderung. Beiblatt und Wertmarke sind Pflicht โ und fehlen oft. |
| Bundesweit โ Zusatzurlaub | Schwerbehinderte Beschรคftigte haben Anspruch auf fรผnf zusรคtzliche Urlaubstage im Jahr. Dieser Anspruch wird im Berufsalltag hรคufig รผbersehen. |
| Mehrere Lรคnder โ Begleitperson frei | Mit Merkzeichen โBโ fรคhrt eine Begleitperson kostenlos mit. Das Merkzeichen muss im Ausweis eingetragen sein โ was oft nicht beantragt wird. |
| Sachsen โ Landesblindengeld | Auch hochgradig Sehbehinderte erhalten Landesblindengeld โ zusรคtzlich zur Blindenhilfe. Viele wissen nicht, dass zwei getrennte Leistungen mรถglich sind. |
| Rheinland-Pfalz โ Rundfunkbeitrag | Mit Merkzeichen โRFโ gibt es Beitragsbefreiung. Die muss separat beantragt werden und wird nicht automatisch berรผcksichtigt. |
| Brandenburg โ Gehรถrlosengeld | Monatlich rund 77 Euro fรผr Gehรถrlose โ eine reine Landesleistung, die in vielen Bundeslรคndern gar nicht existiert. |
| Berlin โ Kfz-Steuerbefreiung | Bei Merkzeichen โHโ oder โBlโ ist eine komplette Steuerbefreiung mรถglich. Ein Antrag beim Hauptzollamt ist aber zwingend nรถtig. |
| Thรผringen โ Mobilitรคtszuschรผsse | Landesfรถrderung fรผr behindertengerechte Fahrzeuge oder Umbauten โ ohne gezielte Beratung bleiben diese Hilfen meist ungenutzt. |
Warum weiร kaum jemand davon?
Viele dieser Regelungen werden nicht รถffentlichkeitswirksam kommuniziert. Sie verstecken sich auf unรผbersichtlichen Landesportalen oder in Verwaltungsverordnungen, die Laien kaum zugรคnglich sind. Es gibt keine zentrale Plattform, auf der Menschen mit Behinderung gebรผndelt erfahren, was in ihrem Bundesland zusรคtzlich mรถglich ist.
Auch Versorgungsรคmter oder Sozialdienste informieren nur selten รผber die ganze Bandbreite an Nachteilsausgleichen.
Hinzu kommt: Viele Leistungen sind an bestimmte Merkzeichen oder formale Voraussetzungen geknรผpft. Wer kein Beiblatt oder keine Wertmarke beantragt hat, bleibt auรen vor โ auch wenn ihm oder ihr die Leistung zustehen wรผrde.
In anderen Fรคllen fehlen Nachweise oder Antrรคge, weil schlicht niemand auf die Idee kam, dass ein Anspruch bestehen kรถnnte.
Was entgeht den Betroffenen?
Wer sich nicht umfassend informiert, verzichtet mรถglicherweise auf mehrere Hundert Euro pro Monat. Das betrifft nicht nur Geldleistungen wie das Landesblindengeld, sondern auch handfeste Erleichterungen im Alltag.
Wer im Nahverkehr kostenlos fahren kann, spart im Jahr schnell vierstellige Betrรคge. Wer Fahrtkosten oder Pflegehilfen steuerlich nicht geltend macht, zahlt unnรถtig drauf. Und wer besondere Schutzrechte im Job nicht nutzt, riskiert Nachteile im Berufsleben.
All das summiert sich. Besonders bitter: Diese Leistungen existieren ja โ sie kommen nur nicht dort an, wo sie dringend gebraucht wรผrden. Der eigentliche Zweck der Nachteilsausgleiche, nรคmlich gesellschaftliche Teilhabe, wird so hรคufig unterlaufen.
Was tun? Prรผfen Sie Ihren Anspruch
Wohnen Sie in einem Bundesland mit eigenem Blindengeld? Haben Sie ein gรผltiges Beiblatt mit Wertmarke fรผr die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn? Trรคgt Ihr Ausweis Merkzeichen, die fรผr weitere Leistungen relevant sind?
Haben Sie sich jemals bei Ihrer zustรคndigen Landesbehรถrde oder einem Sozialverband beraten lassen, was รผber die bundesweiten Regelungen hinaus fรผr Sie mรถglich ist?
Diese Fragen sollte sich jeder stellen, der mit einer Behinderung lebt. Denn es geht nicht um Wohlwollen oder Sonderrechte, sondern um gesetzlich verbriefte Ausgleiche โ die allerdings selbst eingefordert werden mรผssen.




