Der Kinderzuschlag kann Familien entlasten

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Die Inflation trifft vor allem Familien mit einem geringen Einkommen. Der Kinderzuschlag kann dabei helfen, um Familien zum Teil erheblich finanziell zu entlasten. Wer Wohngeld plus Kinderzuschlag bezieht, kann somit auch einen Bezug des Bürgergeldes vermeiden. Denn dann ist nicht das Jobcenter zuständig.

Kinderzuschlag auf 250 Euro gestiegen

Zum Jahreswechsel wurde der Kinderzuschlag auf bis zu monatlich 250 Euro je Kind erhöht. Der Kinderzuschlag wird nach Bewilligung zusammen mit dem Kindergeld überwiesen.

Der Zuschlag ist vor allem für Familien gedacht, deren Haushaltseinkommen nicht oder nur knapp für die Versorgung der gesamten Familie ausreicht.

Kinderzuschlag orientiert sich am Einkommen

Allerdings orientiert sich der Kinderzuschlag an dem Einkommen der Eltern. Je nachdem wie hoch das Einkommen und Unterhaltskosten der Familie ausfällt, berechnet sich auch der Kinderzuschlag. Somit kann sich der Kinderzuschlag auch reduzieren.

Konkret bedeutet das: Übersteigt das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze, dann wird ein Teil des Elterneinkommens angerechnet, das heißt, die 185 Euro werden gekürzt. Den vollen Betrag von 250 Euro erhalten somit Eltern mit niedrigem Einkommen. Mit steigendem Einkommen reduziert sich der Auszahlbetrag und läuft langsam aus.

Wer ist für den Kinderzuschlag berechtigt?

  • Kinder müssen im Haushalt der Eltern bzw. Berechtigten leben
  • Kindergeld wird bezogen
  • Das Mindesteinkommen der Eltern muss mind. 900 Euro brutto sein. Bei Alleinerziehenden liegt das Mindesteinkommen bei 600 Euro. Das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-Geld und Krankengeld gelten auch
    als Einkommen!
  • Die Höchstgrenze für das Einkommen wird individuell anhand der Anzahl der
    Kinder, deren Alter und den Wohnkosten ermittelt
  • Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein und
  • dürfen nicht verheiratet sein

Was viele Eltern nicht wissen: Ein Antrag auf den Kinderzuschlag macht auch Sinn, wenn dieser gerade einmal einen Euro betragen würde. Denn sobald der Zuschlag bezogen wird, kann auch die Befreiung der Kindergarten-Gebühren beantragt werden. Das spart dann quasi an anderer Stelle wieder Geld.

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Weitere Leistungen wie kostenlose Kita und Teilhabeleistungen

Zudem ist die Familie dann berechtigt, weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Darin enthalten sind Ertstattungen von Klassenfahrten der Kinder, Schulmittagessen Zuschüsse, Kindergarten Ausflüge und Tagespflege.

Auch mit inbegriffen in der Teilhabeleistungen sind 174 Euro für den jährlichen Schulbedarf. Dieser Betrag wird anlog zu den Schuljahren in zwei Raten gezahlt.

Vielen Eltern noch unbekannt

„Familien müssen gerade jetzt reagieren. Und die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist die richtige Anlaufstelle hierzu”, sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Allerdings kennen noch zu wenige Eltern den Kinderzuschlag und wissen nicht, dass sie einen Anspruch haben. Den Ansppruchsberechtigten entgehen “somit finanzielle Hilfen, die sie verschenken”, so Bunk weiter.

Welche Behörde ist für den Kinderzuschlag zuständig?

Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse beantragt werden. Die Familienkasse ist die Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt.

Auf der Seite www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder können Sie die für Sie zuständige Familienkasse, die bei der Arbeitsagentur angesiedelt ist, finden.

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