Hartz IV – Der helle Wahnsinn Hartz IV. Ein neues Buch von Bernd Klumpp
Der helle Wahnsinn: Was heißt Hartz IV? Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", die unter der Leitung von Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte. Die Kommission wurde von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingesetzt. Sie sollte Vorschläge dazu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden könne. Anlass dafür war unter anderem das Bekanntwerden von geschönten Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit über deren Vermittlungserfolge und über den Umfang des Verwaltungspersonals (etwa 85.000) im Verhältnis zur Zahl der Vermittler (etwa 15.000). Erklärtes Ziel des Hartz-Konzeptes war es, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals (vier Millionen) zu halbieren. Dieses Ziel konnte allerdings nicht annähernd erreicht werden.
In den Medien wurde das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV; die einzelnen Gesetze traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Alle Gesetzesregelungen werden im SGB II (Sozialgesetzbuch) geregelt. Schon nach einer Arbeitslosenzeit von 6 bis 18 Monaten, je nach Alter, wird man vom Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgestuft. Dies bedeutet für viele Menschen große finanzielle Einbußen. Nun aber beginnt der helle Wahnsinn in Hartz IV erst. Ein durchschnittlicher Hartz IV-Empfänger erhält zwischen 650,- und 750,- EUR monatlich zum Leben. Davon muss er die Wohnungskosten und seinen gesamten Lebensunterhalt bestreiten.
In den Medien wird oft gesagt, dass der Hartz IV-Empfänger die komplette Wohnung, sowie noch zusätzliches Geld zum Leben bezahlt bekommt, dies entspricht allerdings nicht ganz den Gegebenheiten. Die Kosten der Miete werden nur dann komplett bezahlt, wenn sie angemessen sind, und dann auch nur die der Warmmiete. Diverse Nebenkosten werden finden hierbei keinerlei Berücksichtigung. Es kann demzufolge also der Fall sein, dass der Hartz IV-Empfänger 30,- EUR der Kaltmiete selbst übernehmen muss, da die Wohnungskosten nicht als angemessen gelten. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung, welche monatlich z.B. 30,- EUR günstiger wäre, kann nicht zugemutet werden, weil die Umzugskosten auch viel zu hoch wären.
Des Weiteren muss der Hilfebedürftige auch weitere Kosten, wie zum Beispiel für Hausmeisterservice, Hausversicherungen, Grundsteuer und ggf. vorhandenen Parkplatz selbst bezahlen. Diese Kosten muss er in der Regel von der Regelleistung bezahlen, wobei die Regelleistung für einen Hilfebedürftigen monatlich 351,- EUR beträgt. Davon hat er nun jedoch die Restkosten der Wohnung zu zahlen, wie z.B. Strom, Müllabfuhrgebühren, Kabelanschluss, Warm- und Kaltwasser, private Versicherungen, sowie Neuanschaffungen von Hausrat. Was dann noch übrig bleibt, hat er zum Leben.
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