Debatte über Maskenpflicht: Menschen in Hartz IV werden nicht mitgedacht

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Der anhaltende drastische Anstieg der Infektionszahlen mit dem Covid-19-Virus seit Ende letzten Jahres hat zu einer Diskussion über eine Verpflichtung zum Tragen von sicheren FFP2-Masken geführt. Bayern hat die Maskenpflicht bereits eingeführt. Sozialverbände und Parteien kritisieren, dass der Kostenmehraufwand nicht von den Hartz IV-Leistungen gedeckt wird.

Debatte um FFP2-Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen ist so hoch wie nie zuvor und steigen weiter. Neben den bisherigen Maßnahmen, zu denen Home-Office, Lockdown und Zeitarbeit gehören, wird daher eine Maskenpflicht mit sicheren FFP2-Masken diskutiert.

In Bayern hat Markus Söder (CSU) eine solche Maskenpflicht bereits per ministerieller Verordnung ab Montag, dem 18. Januar, vorgeschrieben. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken hat dies Maßnahme vor allem mit Blick auf Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, Kritik hervorgerufen. Zwar wurde im Zuge der Corona-Maßnahmen der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um vor allem Arbeitnehmern in Kurzarbeit oder Selbstständigen ein unkompliziertes Aufstocken zu ermöglichen – den tatsächlichen Mehrkosten, die in Folge der Pandemie durch Preisanstiege, Hygienebedarf, Energieverbrauch, Home-Schooling usw. entstehen, wurde keine Rechnung getragen.

Bundesarbeitsministerium sieht keinen Grund für Masken-Mehrbedarf

Dieser Linie bleibt die Bundesregierung offenbar treu. Auf der gestrigen Bundespressekonferenz erklärte Christine Göpner-Reinecke, Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, dass es keinen Zuschlag für Masken oder andere Corona-Mehrbedarfe geben werde – auch nicht bei einer etwaigen Maskenpflicht.

Schließlich müssten auch alle anderen Haushalte Mehrausgaben in bestimmten Bereichen durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgleichen. Es liege in der Eigenverantwortung der Betroffenen mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung stünde, zu haushalten.

Die Kosten für FFP2-Masken, sofern diese sachgemäß verwendet, also nach einmaligem Tragen entsorgt werden, beträgt bei einem aktuellen Stückpreis von ca. 1,40 Euro monatlich über 40 Euro pro Person.

Kritiker aus Sozialverbänden und Parteien fordern weiterhin Corona-Zuschlag für Menschen in Hartz IV

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, wies gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland darauf hin, dass „die Regelsätze der Grundsicherung keinerlei Spielraum [bieten], um mehrfach und regelmäßig neue FFP2-Masken zu erwerben“. Der VdK fordert ebenfalls einen pauschalen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro pro Monat, um unter anderem diese Kosten zu decken.

Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, bekräftigte ebenfalls ihre Forderung nach einem Corona-Zuschlag. Gleichzeitigforderte sie die Abgeordneten im Bundestag auf mit konsequentem Beispiel voran zu gehen und durchgehend sichere FFP2-Masken zu tragen. Auch der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch wies auf den Missstand hin. Die im Regelsatz vorgesehenen 17 Euro für Gesundheitsausgaben würden es Betroffenen von Hartz IV nicht erlauben, einer möglichen Maskenpflicht nachzukommen.

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