DAK: Zusatzbeiträge auch für Hartz IV Bezieher?

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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat eine Satzungsänderung zu Ungunsten von Hartz IV Beziehern beschlossen: "Versucht die Krankenkasse damit sozial schwache Mitglieder loszuwerden?" fragt sich die Arbeitslosenhilfe Initiative Rheinland-Pfalz. Denn Hartz IV Bezieher, die Mitglied der Kasse sind, müssen zukünftig durch diese Änderung der Satzung einen Zusatzbeitrag entrichten.

19.01.2011

Während das Bundesarbeitsministerium mitteilt, dass an einer schnellen und unbürokratischen Lösung gearbeitet wird, damit Hartz IV Empfänger nicht durch die von einigen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge belastet werden, plant die DAK anscheinend alles zu tun, um solche Mitglieder loszuwerden.

Einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro plant die DAK auch im Jahre 2011 zu erheben. Dies entspricht einem Jahresbetrag von 96 Euro. Mit Hilfe einer Satzungsänderung möchte die DAK erreichen, dass, entgegen dem Willen des Gesetzgebers, selbst chronisch Kranke Leistungsempfänger nach dem SGB II diesen Betrag zusätzlich zu deren obersten Belastungsgrenze von 43,68 zahlen müssen. Da dies in der Praxis unmöglich ist, werden Betroffene chronisch Kranke sicher zu einer anderen Kasse wechseln müssen.

So hat es den Anschein, als wolle die DAK kostenintensive und beitragsschwache Mitglieder zu Lasten anderer gesetzlicher Krankenkassen los werden. „Eine Krankenkasse die, wie die DAK von dem Solidaritätsprinzip lebt, und sich dann mit solchen Tricks aus der Verantwortung stiehlt ist ein Skandal.“ erklärte Dietmar Brach von der Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz. Viele Betroffene, die früher gut verdient haben und heute dank Hartz IV in Altersarmut leben, waren ihr ganzes Leben lang Mitglied dieser Krankenkasse, erläuterte Brach. Heute werden diese Menschen anscheinend einfach per Satzungsänderung abgeschoben. „Die Verantwortlichen in der DAK sollten sich darüber im Klaren sein, dass solch ein Verhalten zu einem kaum reparablen Imageschaden führen wird“, mahnte Brach.

Grundsätzlich sind Hartz IV Bezieher nämlich von den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen befreit. Allerdings zahlt der Bund nur einen durchschnittlichen Beitrag. Dieser errechnet sich aus allen erhobenen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen. Da in diesem Jahr nur 13 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, ist der Betrag gleich null Euro. Und jetzt wird es etwas komplizierter. Müssen Hartz IV Beziehende mehr als den „durchschnittlichen Beitrag“ zahlen und ändert dahingehend eine Krankenkasse ihre Satzung, müssen Hartz IV Bezieher dennoch den Zusatzbeitrag bezahlen, da die vom Bund berechnete durchschnittliche Beitragserstattung bei Null Euro liegt. Die Satzungsänderung der DAK muss nun noch vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. (pm, sb)

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