Die Bundesregierung hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen einen erneuten Teil-Lockdown beschlossen, der bereits begonnen hat. Betroffen davon sind auch die Tafeln und damit die besonders Unterstützungsbedürftigen.
Teil-Lockdown betrifft auch die Tafeln
Der erneute Lockdown bestimmter Branchen zur Eindämmung der Neuinfektionen mit dem gefährlichen Corona-Virus betrifft neben Kultureinrichtungen insbesondere gastronomische Betriebe. Darunter fallen beispielsweise auch die Tafeln, bei denen sich Betroffene von Hartz IV und andere Sozialleistungsempfänger preiswert mit Lebensmitteln versorgen können. Nun bricht für den ganzen November diese Möglichkeit weg, womöglich sogar für eine längere Zeit, sollten die Maßnahmen verlängert werden.
Dabei hatte sich früh gezeigt, dass die Nachfrage bei den Tafeln aufgrund von Kündigungen, Kurzarbeit und dem wegfall von Minijobs wegen der Corona-Pandemie drastisch gestiegen ist. Denn insbesondere die Ärmsten der Gesellschaft sind von der Krise besonders betroffen.
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Gewerkschaft fordert Sonderzahlung für November
Um die dadurch entstehenden Mehrkosten für Betroffene abzufedern, fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Werneke, die Zahlung eines Sonderzuschlags von 150 Euro auf die Regelsätze mindestens für November.
In der Krise zeigen sich die größten Schwächen des Sozialsystems. Antragsverfahren und Bedarfsberechnungen sind viel zu bürokratisch. Die Regelsatzberechnungen völlig realitätsfremd. Und auch die Nachfrage des Angebots der Tafeln verweist auf ein strukturelles problem. Denn schon zu Beginn der Krise nahmen 1,65 Millionen Menschen in Deutschland das Angebot der Tafeln in Anspruch.
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