CDU will Zuverdienste bei Hartz IV voll anrechnen

Lesedauer < 1 Minute

CDU/CSU will Zuverdienste bis 400 Euro (Minijobs) voll anrechnen. Jeder weitere Euro soll dann frei sein

Unter Berufung eines Gutachtens des sog Sachverständigenrates, plant die Union eine volle Anrechnung des Zuverdienstes an das Arbeitslosengeldes II (ALG II). Darüber hinaus soll jeder weitere Euro, so der Plan, Anrechnungsfrei bleiben. Bislang sind 100 Euro in der Regel anrechnungsfrei. Rund 1. Million Menschen, die von Hartz IV abhängig sind, haben zur Zeit einen Minijob neben dem ALG II. Dies könnte, nach den Plänen der Union, bald vorbei sein.

Laut dem Arbeitsmarktpolitischen Sprecher der SPD, Klaus Brandner, gebe es bislang keine Einigung mit der CDU, welche Hartz IV Neuregelungen umgesetzt werden könnten. Bis Ende März 2007 sieht dieser keinen Konsens mit der CDU/CSU innerhalb der Koalition.

Stichwort Zuverdienst bei Hartz 4. Bislang gültig
Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt für alle Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Das heißt: Jeder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass die ALG II Leistungen gekürzt werden. Wer mehr verdient muss sich Leistungskürzungen gefallen lassen. Aber auch, wer zu wenig verdient, um sein Lebenseinkommen zu sichern, kann Hartz IV beantragen. 17.12.06

Lesen Sie auch:
Zuverdienst bei Hartz IV: Was man behalten darf.
Hartz IV: Recht auf Reise- und Bewerbungskosten
Hartz IV: Sanktionswut der Ämter?

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...