Erwerbslose, die Hartz IV Leistungen erhalten, kennen das Problem; das Geld reicht keineswegs aus, so "eingermaรnen mit dem ALG II รผber die Runden" zu kommen. Seit neustem sind die Freibetrรคge beim Arbeitslosengeld angehoben worden. Das heiรt, sie kรถnnen mehr Geld hinzu verdienen, ohne dass Ihnen etwas abgezogen werden kann. Der Freibetrag wird "Grundfreibetrag" genannt.
Was bedeutet dies im Einzelnen?
Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt fรผr alle Einkommen aus Erwerbstรคtigkeit. Das heiรt: Jeder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld-Bezieher kann 100 Euro verdienen, ohne dass die ALG II Leistungen gekรผrzt werden. Wer mehr verdient muss sich Leistungskรผrzungen gefallen lassen. Aber auch, wer zu wenig verdient, um sein Lebenseinkommen zu sichern, kann Hartz IV beantragen. Siehe Auch Berufstรคtige kรถnnen Hartz IV beantragen!
Konkret bedeutet dies, dass von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, dem Arbeitslosengeld 2- Empfรคnger 20 Prozent (also maximal 140 Euro) verbleiben. Liegt das Einkommen aus Erwerbstรคtigkeiten wie sog Minijobs darรผber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei.
Bei 900 Euro Zuverdienst ergรคbe das zum Beispiel einen Freibetrag von: 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro) = insgesamt 250 Euro.
Wann erhรคlt man kein Hartz IV mehr, wenn man arbeitet?
Die absolute Obergrenze fรผr die Freibetrรคge liegt fรผr Hilfebedรผrftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, fรผr Hilfebedรผrftigen mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.
Einmaliges Hinzuverdienen bei ALG II
Wenn man in einem Monat einmalig (durch z.B. Erntearbeiten) so viel Geld verdient und รผber die Obergernze fรคllt, so wird das Arbeitslosengeld nicht eingestellt, sondern auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet. Damit soll der Versicherungsschutz erhalten bleiben und der Verwaltungsakt minimiert werden. Es ist jedoch unumgรคnglich, dass Sie mit Ihrem zustรคndigen Sachbearbeiter darรผber sprechen und sich beraten lassen.