CDU, SPD und AfD gegen Hartz IV-Corona-Zuschlag

Der Bundesrat sollte über den Antrag entscheiden, wegen der deutlich gestiegenen Verbraucherpreise die Grundsicherung für einkommensschwache Menschen während der Corona Pandemie zu erhöhen. Dieser Antrag, den die Bundesländer Thüringen und Berlin eingebracht hatten, wurde geschlossen mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU abgelehnt, die FDP enthielt sich mehrheitlich.

Infolge dessen müssen nun die Ausschüsse des Bundesrates für Arbeit, Soziales und Integration, sowie der Finanz- und Innenausschuss auf unbestimmte Zeit darüber beraten, ob und mit welcher Empfehlung der Antrag erneut dem Bundesrat vorgelegt wird.

Großes Bündnis für Zuschlag

Vorausgegangen war diesem Antrag die Forderung eines bundesweiten Bündnisses aus namhaften Personen und Organisationen nach einer solche Leistungserhöhung, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Diakonie Deutschland, Katholische Arbeitnehmerbewegung uvm.

Tausende stellten Antrag auf Mehrbedarf

Vergeblich haben auch bereits bundesweit tausende Bedürftige bei den Jobcentern Anträge auf Mehrbedarf wegen der Corona-Pandemie gestellt, die mit sinnfreien Begründungen abgelehnt wurden und werden, dass der Bedarf für Mund-Nase-Schutzmasken bereits im Regelsatz enthalten sei, oder es keine relevanten Preissteigerungen gäbe.

Dass es diese Preissteigerungen gab und gibt ist indes unbestreitbar belegt. Auch der monatliche Mehrbedarf aufgrund der von Bund und Ländern geforderten Schutz- und Hygienemaßnahmen dürfte kaum zu leugnen sein.

25 Prozent Preissteigerungen

Laut aktuellen Erhebungen vom Mai 2020 sind die Kosten für regelbedarfsrelevante Grundnahrungsmittel gegenüber dem Vor-Pandemie-Niveau mittlerweile zwischen 25% (Brot, Brötchen, Obst, Gemüse etc.) und 40% (u.a. Fleisch- und Wurstwaren) gestiegen. Zudem sind die Preissteigerungen nicht auf Nahrungsmittel beschränkt.

Sogar Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat diese Preissteigerungen eingeräumt, gleichzeitig jedoch damit verharmlost, dass diese ja mit dem Ende der Pandemie wieder rückgängig gemacht würden. Fragt sich nur, durch wen.
Da diese Preiserhöhungen auf eine, auf Dauer veränderte, Weltwirtschaftslage zurückzuführen sind, dürften diese jedoch keineswegs nur kurzfristig, geschweige denn rückgängig zu machen sein.

Zwei Jahre Preissteierungen

Auch bei der Annahme einer – unter diesen Umständen wenig realitätsnahen – späteren Preisnormalisierung auf Vor-Pandemie-Niveau bleibt der aktuelle Mehrbedarf während der Krise ungedeckt. Das scheint Herr Heil ebenso vergessen zu haben wie den Fakt, dass die Pandemie lt. WHO mindestens zwei Jahre andauern wird. Das sind zwei Jahre Preissteigerungen und laufende Mehrbedarfe, die da so einfach mal ignoriert werden.

Offenbar begreift die Regierung die aktuelle Pandemie nicht nur als Rechtfertigung dafür, die Grundrechte auf Freizügigkeit einzuschränken, sondern auch das Sozialstaatsgebot außer Kraft zu setzen. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht, einfach ignoriert. Dieses hatte bereits 2014 gefordert, dass auch kurzfristige Preiserhöhungen für regelbedarfsrelevante Güter vom Gesetzgeber unmittelbar zu berücksichtigen sind (vgl. 1 BvL 10/12).

Die Taktik heißt Aussitzen

Die – verfassungswidrige und menschenverachtende – Taktik des von SPD- und CDU-dominierten Bundesrates, die gerade erst begonnene Pandemie hinsichtlich der drängenden Entscheidung über eine notwendige und verfassungsrechtlich gebotene Leistungserhöhung einfach auszusitzen, dürfte also kaum aufgehen.

Leidtragende dieser Vogel-Strauß-Politik sind wieder einmal unsere einkommensschwachen Mitbürger. Während die Bundesregierung unter Frau Merkel in der aktuellen Krise dreistellige Milliardenbeträge für Wirtschaftshilfen bereitstellt, werden die wirklich Bedürftigen von unseren Politikern einfach wissentlich ignoriert. Die Folgen dieses menschenverachtend-ignoranten und politisch-desaströsen Handelns für die Bundestagswahl 2021 dürften gravierend sein – und sollten es auch.

(Hinweis: Nachdem zunächst berichtet wurde, der Bundesrat hätte die Entscheidung über den Antrag verschoben, ist nun bekannt, dass der Bundesrat geschlossen mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD diesen Antrag abgelehnt hat. Das wurde im Artikel korrigiert.) (FM)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...