Bundestag: Strom aus dem Bürgergeld-Regelsatz nehmen

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Die Partei Die LINKE fordert in einem Antrag im Bundestag, die Stromkosten aus dem Regelbedarf des Bürgergeldes zu lösen und -wie bereits Unterkunft und Heizung- in angemessener und realistischer Höhe durch die zuständigen Sozialbehörden zu übernehmen.

Worauf bezieht sich der Antrag?

Dieser Antrag entspricht den wissenschaftlichen Befunden und dem, was Sozialverbände seit Jahren für nötig erachten. Die Bundestagsfraktion verweist auf Zahlen von Anfang 2023, die belegten, dass selbst bei sparsamen Verbrauch Betroffene im Schnitt 130 Euro zuwenig hätten, um den Strom zu bezahlen.

Was ist Energiearmut?

Energiearmut ist ein Begriff aus der Sozialpolitik, der eine Wechselwirkung beschreibt. Zum einen bezieht er sich darauf, dass steigende Energiekosten ein Risiko darstellen, um in die Armut zu rutschen. Zum anderen sind damit die Probleme für bereits Arme gemeint, die steigenden Energiekosten überhaupt bezahlen zu können.

Sozialverbände warnen bereits seit vier Jahren

Sozialverbände machten vergleichbare Rechnungen bereits vor vier Jahren auf, und der Verein für private und öffentliche Fürsorge schlug bereits 2019 vor, die Stromkosten aus dem damaligen Hartz-IV-Regelsatz zu nehmen und individuell durch die Sozialbehörden zu zahlen.

Die LINKE möchte zudem ein Recht für Bürgergeldbezieher:innen auf kostenlose und unabhängige Beratung einführen, um Energie zu sparen.

Was fordert die LINKE konkret?

Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte enthält: Die Stromkosten sollen bis zu einer bestimmten Nicht-Prüfungsgrenze voll übernommen werden. Diese Grenze könne sich an der Obergrenze E des Stromspiegels orientieren, unter welche die unteren 70 Prozent der bundesdeutschen Haushalte fallen, deren Warmwasser nicht mit Strom erzeugt wird.

Beim Überschreiten des Richtwerts soll Prüfung im Einzelfall erfolgen

Werde dieser Richtwert überschritten, dann müsse individuell geklärt werden, ob die Betroffenen den Verbrauch durch eigene Handlungen senken könnten.

Um dies zu beurteilen, sollten sie einen Anspruch auf unabhängige Energiesparberatung bekommen. Wären jedoch veraltete Geräte die Ursache der höheren Kosten, dann müssten die zuständigen Behörden auch diese Kosten übernehmen.

Wären teure Tarife des jeweiligen Stromanbieters die Ursache, dann sollten die Betroffenen den Stromanbieter wechseln. Auch kaputte Großgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen dürften nicht mehr unter den Regelsatz fallen, und die Kosten für deren Ersatz müssten voll erstattet werden.

Die Energiearmut steigt rapide

Die LINKE begründet ihren Antrag auch damit, dass die Energiearmut rasant ansteigt. So seien im Jahr 2021 15 Prozent von Energiearmut betroffen gewesen, 2022 aber bereits 25 Prozent.

Besonders betroffen von Energiearmut seien diejenigen, die sowieso am Existenzminimum lebten, also Menschen, die abhängig sind von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter.

Diese bekommen existentielle Probleme: Erstens leben sie sowieso bereits zumindest an der Armutsgrenze beziehungsweise darunter, zweitens leiden sie unter vollkommen unzureichenden Beträgen, die für Strom angesetzt sind. Der Regelbedarf deckt die Stromkosten nicht.