Noch bevor die Bundestagswahl vollzogen ist, legte die Bundesregierung einen Entwurf des Bundeshaushalts für 2022 vor. Wer hier aufmerksam liest, wird feststellen, dass im Vergleich Vorjahr massive Kürzungen im Bereich Hartz IV und Leistungen zur Eingliederung vorgenommen werden. Das passiert derzeit fast unbemerkt von der Öffentlichkeit. Das berichtet das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe.
Kürzungen von mehreren Milliarden
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 („Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.“) sind für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ insgesamt 42,4 Milliarden Euro veranschlagt (Soll), 2,6 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2021 (Soll 2021: 45,0 Milliarden Euro).
Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ wurden 200 Millionen Euro weniger, für die „Beteiligung des Bundes an Leistungen für Unterkunft und Heizung“ (einschließlich der „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ nach § 28 SGB II) wurden 1,1 Milliarden Euro weniger, und für das „Arbeitslosengeld II“ (einschließlich Sozialgeld) wurden 1,3 Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2021. (Quelle)
Reale Kürzungen des Hartz IV Satzes
Mit der von der scheidenden Bundesregierung geplanten Kürzung des Solls für das „Arbeitslosengeld II“ (und Sozialgeld) einher geht der „Entwurf“ einer realen Leistungskürzung für alle nach dem SGB II Leistungsberechtigten Kinder, Jugendliche und Erwachsenen. § 1 der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022“ lautet: „Die Regelbedarfsstufen nach § 8 Absatz 1 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 0,76 Prozent erhöht und die Ergebnisse nach § 28 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf volle Euro gerundet.“
Um „0,76 Prozent erhöht“ und dann auf „volle“ drei Euro mehr (pro Monat) in den „Regelbedarfsstufen“ 1 bis 4 bzw. „volle“ zwei Euro mehr (pro Monat) in den Regelbedarfsstufen 5 und 6 gerundet.
“Ein Armutszeugnis”
“Ein Armutszeugnis der scheidenden Bundesregierung. Ob sich nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 zumindest etwas an dieser realen Leistungskürzung ändert, ist dem BIAJ nicht bekannt”, kommentiert ein Sprecher des Instituts.
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