Der Bundesrat stimmte zu: Die anwaltschaftliche Rechtsberatung für Hartz IV Betroffene wird massiv verteuert.
Wie bereits berichtet, legten die fünf Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Gesetzesentwurf im Bundesrat vor, nachdem die Rechtsberatung für Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger um 200 Prozent verteuert werden soll. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Beratungshilfegesetzes für Sozialhilfe und ALG II Bezieher/innen. Hintergrund der "Reform" dürfte die Klageflut an den Sozialgerichten sein. Die Verteuerung soll die Klageflut eindämmen. Seit der Einführung der Hartz IV Arbeitsmarktreform werden die Gerichte mit Klagen überhäuft. In ca. 50 Prozent der sozialgerichtlichen Verfahren haben die Kläger Erfolg. Ein Indiz dafür, dass es zu zahlreichen Ungerechtigkeiten kommt, die nur durch Gerichtsverfahren beschieden werden können. Anstatt die Hartz IV Gesetze zu reformieren, sollen nun die Klagen an den Sozialgerichten massiv eingeschränkt werden.
In dem Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, das die Vorraussetzungen für eine Klage "stärker geprüft werden sollen". Zudem werden die anteiligen Kosten um rund 200 Prozent erhöht. Derzeit zahlen die Betroffenen einen Unkostenbeitrag von 10 Euro. Nun soll sich der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen. Eine Gesetzesänderung durch die Koalition von SPD und CDU/CSU ist demnach stark zu befürchten.
Aus den Reihen der Opposition hagelte es schon jetzt heftige Kritik. So sagte die Linken Politikerin Katja Kipping, dass sich die Initiatoren der Reform "weit weg von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt" hätten. Der Anstieg der Beiteiligungskosten für Hartz IV Empfänger bedeute, dass "viele Menschen nun auf eine Rechtsberatung verzichten müssen". Jerzy Montag von den Grünen kritisierte, dass nun ein Versuch unternommen wird, "den Ärmsten und sozial Schwächsten einen Zugang zu rechtsstaatlichen Grundleistungen zu erschweren oder gar vorzuenthalten". Erwerbslosen Initiativen sprechen derzeit davon, dass "der den Gang zum Anwalt verunmöglicht wird". Ein rechtsstaatlicher Demokratie-Abbau, der seines Gleichen sucht. (11.10.2008)
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