Bürobesetzung im Jobcenter Köln-Mülheim

Lesedauer 3 Minuten

Aktive Erwerbslose besetzen aus Protest das Jobcenter Köln-Mülheim

12.06.2013

Die Frage tauchte beim letzten Treffen der Erwerbslosengruppe "KEA" auf: "Wie gehen wir damit um, wenn das Kölner Jobcenter trotz gültiger Rechtsprechung, trotz einer gerichtlichen Anordnung und trotz der Begleitung durch einen KEA-Beistand eine Mutter und ihre zwei Kinder hungern lässt? "Fragen wir doch mal die zuständige Standortleitung?", dachten sich Die KEAs und besuchten am 11. Juli 2013 unangemeldet und im Schwarm das Büro am Wiener Platz.

"Frau K., wir haben da ein Problem. Wir wissen gerade nicht, wohin mit unserer Wut." "Oh, na dann nehmen Sie doch mal Platz." (Deeskalation +) Der Mann setzte sich ins Büro der Standortleitung des Jobcenters Köln-Mülheim und 10 weitere Personen drängten ins Büro. Aber der Reihe nach.

Der Anlass
Eine aus Griechenland zugezogene Frau und ihre zwei Kinder sind mittellos, besuchen das Jobcenter am Wiener Platz und beantragen …, nein, versuchen, Leistungen zu beantragen. Nicht etwa, dass man ihr die Antragsunterlagen aushändigt, geschweige denn ihren Antrag aufnimmt. Eine Sachbearbeiterin in der Eingangszone entscheidet(!) nach einem kurzen Gespräch, dass die Familie keine Ansprüche hat. "Haben Sie das verstanden oder soll ich Ihnen das schriftlich geben?", fragte die Sachbearbeiterin. "Ich habe schon sehr gut verstanden, was sie mir sagten.", antwortete die Frau aus Griechenland. In der Akte liest sich das dann so: "Die Kundin verzichtete auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid."

Über irgendwelche Wege ist die Betroffene zu den KEAs gelangt. Hier wird dafür gesorgt, dass der Antrag auf Leistungen entsprechend gestellt und angenommen wird. Parallel wurde ein Anwalt eingeschaltet, der eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragte.

Bereits am Tag der wiederholten, aber nun gesicherten Antragstellung, hatte das Gericht zu Gunsten der Frau und ihrer zwei Kinder entschieden. Der Anwalt hatte es telefonisch in Erfahrung gebracht, die Mitarbeiter des Jobcenters Köln Mülheim verweigerten sich – trotz einer Bitte des Beistandes bzw. der Betroffenen – eines solchen Anrufes und verweigerten auch Soforthilfe. Diese Haltung bezog das Jobcenter auch zwei Tage später, trotz dessen, dass es den Gerichtsbescheid bereits durch den Anwalt in Schriftform zugefaxt bekommen hatte und trotz dessen, dass die (Über-)Lebenssituation zweier Kinder und ihrer Mutter völlig unklar blieb. Stattdessen geht ein Ablehnungsbescheid heraus, während das Schreiben des Gerichts bereits in irgendeinem Postfach schlummert. Als scheine jeder Tag und jede Stunde gewonnene Zeit, in der sich die Bedürftigkeit der Familie nach Essen und Trinken oder gegebenenfalls notwendiger Medikamente anderweitig erledigen möge.

Natürlich redet die stellvertretende Standortchefin des Jobcenters gerne von den Vorgaben des sogenannten EFA-Vorbehalts an ihre Behörde und natürlich könnten wir uns jetzt rhetorisch daran abarbeiten, dass dieser Rechtsstreit auf den Rücken zweier hilfloser Kinder und ihrer Mutter ausgetragen wird. Aber es geht um mehr!

Angesichts der Problemlage ließ jeder beteiligte Mitarbeiter (Eingangszone, Sachbearbeiter, Team- und Standortleitung) Menschlichkeit bzw. Empathie vermissen, dass wir uns fragen müssen: Wo kommt so was eigentlich her? Haben da die Eltern versagt? Oder ist es der Staat, hinter dem sich Jobcenter-Mitarbeiter ja ganz gerne verstecken?

Dass das Gericht letztlich doch und umgehend zu Gunsten der Betroffenen entschied, ist dann offenbar eine Sprache, die Jobcenter-Mitarbeiter nur noch verwirrt oder eben nicht verstehen. Es stellt das Verständnis von Staat und die individuellen Alibi-Interpretationen der Jobcenter-Mitarbeiter in Frage. Kompetenz und Empathie erfuhren die Betroffenen bei einer unbezahlten Selbstorganisierung Betroffener. Nicht beim Jobcenter!

Die Aktion
Im Prinzip ging es den KEAs darum, die Standortleitung diesbezüglich zur Rede zu stellen, wie man zukünftig auf derartige Inkompetenz und Unmenschlichkeit reagieren solle. Sollen WIR die Polizei rufen? Wenn ja, wen sollen wir anzeigen oder verklagen? Oder ist es im Sinne einer schnelleren Problemlösung sinnvoller, sich irgendwo im Jobcenter anzuketten? Angesichts einer existenziellen Notlage, aber auch angesichts der aufgebauten Drohkulisse jener Repressionsmaschinerie sind sicher noch ganz andere Formen der Eskalation vorstellbar und geradezu vorprogrammiert.

Während die ungebetenen Gäste im Büro auf ihre gemeinsame Betroffenheit hinwiesen und über das Grundsätzliche an dem Vorfall redeten, versuchte die hinzugerufene stellvertretende Standortleiterin abzulenken und die Diskussion auf den Einzelfall zu reduzieren. Die Eindringlinge blieben beharrlich und ließen sich weder vom Aufmarsch des Sicherheitspersonals, noch von Drohungen mit Polizei beeindrucken.

Na, klar wurde der betriebliche Ablauf "Hartz IV" dadurch eine Zeit lang gestört. Besser noch, wenn die beteiligten Jobcentermitarbeiter auch Inhalte der Diskussion und moralische Wertvorstellungen in Erinnerung behalten würden. Die Hoffnung scheint vage, aber stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Fazit
Die Familie aus Griechenland erhielt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, aber dafür sorgte bekanntlich das Gericht. Ein bisschen auch die KEAs, das Jobcenter sorgte nicht dafür!

Jede involvierte Person des Jobcenters hätte angesichts der Umstände umgehend(!) "vorbehaltlich einer abschließenden Klärung" auf die Notlage der Familie reagieren können und müssen. Nichts anderes wurde vom Sozialgericht angeordnet. Damit – liebe Jobcentermitarbeiter – ist bewiesen, dass diese Möglichkeit der Soforthilfe rechtlich zulässig und kein Straftatbestand ist.

Die KEAs gehen nicht davon aus, dass sich dadurch im Jobcenter Köln die Praxis der vorschnellen Abweisung hilfesuchender Menschen in der Eingangszone ändern wird. Und sie weisen darauf hin, dass es mehrheitlich und systematisch Betroffene mit Migrationshintergrund bzw. mit unzureichenden Deutschkenntnissen treffen wird. Das Jobcenter wird es wieder tun. Die KEAs auch! (Quelle: Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion)

Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...