Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Ohne Klage bleibt ihr als Arbeitnehmer ab dem nächsten Tag ohne Gehalt.
Dazu kommt, dass die Agentur für Arbeit in der Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld nach einer fristlosen Kündigung verhängt. Oft kann eine Abfindung erwirkt werden.
Eine fristlose Kündigung bringt gravierende Nachteile mit sich:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis endet sofort mit Zugang der Kündigung.
- Keine weitere Vergütung: Der Arbeitnehmer erhält ab dem Kündigungstag kein Gehalt mehr.
- Rufschaden: Eine fristlose Kündigung kann den Ruf des Arbeitnehmers erheblich schädigen.
- Arbeitszeugnis: Das Arbeitszeugnis kann Hinweise auf die fristlose Kündigung enthalten, was zukünftige Bewerbungen erschwert.
- Bewerbungsschwierigkeiten: Der Arbeitnehmer kann Schwierigkeiten haben, eine neue Anstellung zu finden.
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit kann eine zwölfwöchige Sperrzeit verhängen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
- Schadensersatz: Der Arbeitgeber kann Schadensersatz fordern, z.B. für die Kosten einer Ersatzkraft.
- Vertragsstrafe: Je nach Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe geltend machen.
- Verlust der Wettbewerbsentschädigung: Ist eine Wettbewerbsentschädigung im Arbeitsvertrag vorgesehen, kann der Arbeitgeber diese streichen.
Darum sollte man gegen die Kündigung klagen
Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen einer fristlosen Kündigung sollten Arbeitnehmer fast immer eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Hier sind die wesentlichen Gründe dafür:
- Vermeidung finanzieller Nachteile: Eine Klage kann den sofortigen Einkommensverlust und die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld abwenden.
- Rufwiederherstellung: Durch eine erfolgreiche Klage kann ein unrechtmäßiger Kündigungsgrund aus dem Arbeitszeugnis entfernt werden, was die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
- Schadensersatz und Abfindung: Der Arbeitgeber kann durch eine Klage zu einer Abfindungszahlung verpflichtet werden.
Was muss ich bei einer Kündigungsschutzklage bedenken?
Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der fristlosen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sie dient dazu, die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen.
Was kann ich bei einer fristlosen Kündigung aushandeln?
Abfindungsverhandlungen: Bei guten Prozessaussichten kann eine hohe Abfindung ausgehandelt werden. Dies ist oft eine bevorzugte Lösung für beide Parteien.
Einhaltung der Kündigungsfrist: Häufig lässt sich erreichen, dass der Arbeitgeber rückwirkend die ordentliche Kündigungsfrist einhält, was zu einer nachträglichen Gehaltszahlung führt.
Korrektur des Arbeitszeugnisses: Eine Einigung kann auch eine positive Änderung des Arbeitszeugnisses beinhalten.
Wann ist ein Auflösungsvertrag sinnvoll?
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber irreparabel beschädigt ist, kann ein Auflösungsantrag gestellt werden, um das Arbeitsverhältnis zu beenden und eine Abfindung festzulegen.
Wann ist eine fristlose Kündigung rechtlich erlaubt?
Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Wichtiger Grund:
Es muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. - Interessenabwägung: Die Gerichte müssen sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers berücksichtigen. Soziale Aspekte, wie eine lange Betriebszugehörigkeit, können eine Rolle spielen.
- Zweiwochenfrist: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen.
Typische Gründe für eine fristlose Kündigung können sein:
- Schwere Beleidigungen: Gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen.
- Arbeitszeitbetrug: Nicht dokumentierte Pausen oder falsche Arbeitszeitangaben.
- Kassendiebstahl: Wenn nachweisbar ist, dass der Arbeitnehmer Geld entwendet hat.
- Selbstbeurlaubung: Urlaub ohne Genehmigung.
Abmahnung vor fristloser Kündigung ist notwendig
In den meisten Fällen ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung notwendig, um die Verhältnismäßigkeit der Kündigung zu wahren. Eine Abmahnung dient als letzter Warnschuss und zeigt dem Arbeitnehmer die Konsequenzen seines Verhaltens auf.
Hohe Nachweispflicht des Arbeitgebers besteht
Der Arbeitgeber muss vor Gericht beweisen, dass ein so gravierender Pflichtverstoß vorliegt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Diese Nachweispflicht ist sehr anspruchsvoll und oft schwer zu erfüllen. Dies erhöht die Erfolgschancen einer Klage für den Arbeitnehmer.
Zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.
Bei ungültiger Kündigung eine Abfindung verhandeln
Sollte die fristlose Kündigung unwirksam sein oder die Erfolgsaussichten der Klage hoch, kann der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers häufig eine Abfindung aushandeln. Eine Abfindung wird als Vergleichszahlung vereinbart, um die Klage zurückzuziehen und das Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden.
Bei Erfolg der Klage Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen
Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen muss, was oft zu Verhandlungen über eine einvernehmliche Trennung und Abfindung führt.
Einhaltung der Kündigungsfrist durchsetzen
Oft kann der Arbeitnehmer im Verhandlungsweg erreichen, dass der Arbeitgeber rückwirkend die ordentliche Kündigungsfrist einhält. Dies führt zu einer nachträglichen Gehaltszahlung für die Dauer der regulären Kündigungsfrist.
Klärung des Arbeitszeugnisses
Ein weiterer Punkt, der im Verhandlungsweg geregelt werden kann, ist das Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann darauf bestehen, dass das Zeugnis keine negativen Hinweise auf die fristlose Kündigung enthält, um zukünftige Bewerbungschancen nicht zu beeinträchtigen.
Wie gehe ich bei einer Klage vor?
- Rechtsanwalt konsultieren
Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten der Klage einschätzen zu lassen und rechtliche Unterstützung zu erhalten. - Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Die Kündigungsschutzklage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Der Anwalt hilft dabei, die Klage zu formulieren und alle notwendigen Unterlagen vorzulegen. - Güteverhandlung und Kammertermin
Nach Einreichung der Klage findet zunächst eine Güteverhandlung statt, in der versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, bei dem das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheidet. - Berufung und Revision
Sollte eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden sein, kann sie Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. In bestimmten Fällen ist auch eine Revision beim Bundesarbeitsgericht möglich.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.